
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
05.12.2017
Antrag zum Haushalt 2018/2019
Antrag zur Änderung der Grundsteuer BSehr geehrter Herr Pesch,
die Fraktion der Bürger-Union stellt für die Beschlussfassung der Haushaltssatzung2018/2019 folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt setzt den Hebesatz der Grundsteuer B statt wie von der
Verwaltung vorgeschlagen mit 423 Prozentpunkte, mit einem Hebesatz von
377 Prozent fest.Begründung:Der Rat der Stadt hat mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2016/2017 gegen die Stimmen der Bürger-Union den Hebesatz der Grundsteuer B von 400 Prozentpunkte um 23 Prozentpunkte auf 423 Prozentpunkte angehoben. Die Hebesatzerhöhung wurde seinerzeit mit den ausgewiesenen Defiziten in Höhe von insgesamt 6.790.000 Euro in den Planjahren 2016/2017 begründet. Wir hatten bereits am 7.1.15 beantragt, die Grundsteuererhöhung rückgängig zu machen, wenn die Solidarumlage wegfällt. Diesem Antrag wollte jedoch zum damaligen Zeitpunkt keiner der anderen Fraktion folgen.
Nach dem von der Verwaltung aufgestellten Vorbericht zum Haushalt 2018/2019 wird statt eines Defizits voraussichtlich insgesamt ein Ergebnisüberschuss von 16 Mio. Euro erwartet. Die Begründung für die Anhebung des Hebesatzes ist auch damit entfallen. Die Bürgerinnen und Bürger haben deshalb einen Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern.
Auch sieht sich die Fraktion der Bürger-Union in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Verabschiedung eines Doppelhaushaltes mit viel zu großen Unsicherheiten behaftet ist. Die eingeplanten sonstigen Steuereinnahmen für 2018 ff werden aufgrund der neuesten Steuerschätzung höher als eingeplant ausfallen, so dass die Steuersenkung aller Wahrscheinlichkeit nach insgesamt durch Ergebnisüberschüsse gedeckt sein könnte.
Ab dem Jahre 2020 kann dann die Grundsteuer B wieder auf dem Niveau des Jahres 2015 festgesetzt werden. Sollte die Senkung aus Vereinfachungsgründen durch eine Hebesatzsatzung für 2017 noch in diesem Jahr praktikabel sein, wird die Bürger-Union einen solchen Antrag auch unterstützen.
Die Finanzierung, einschließlich der Auswirkungen beim Finanzausgleich aus der Anrechnung durch den fiktiven Hebesatz ist sichergestellt aus den Ergebnisüberschüssen. Der verbleibende Betrag wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Christian Roß
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied