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Antrag zum Verkehrskonzept Ost

autos_stau_schildHerrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

20. Mai 2019

Antrag zum Verkehrskonzept Ost, Vorlage 50/2019 für HAFAW und Rat

Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union beantragt zur obigen Vorlage:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob mittels eines Mobilitätskonzeptes eines Fachbüros für den betroffenen Stadtteil eine ressourcenschonende Mobilität für die Bewohner und Pendler ermöglicht oder verbessert werden kann.

2. Hierbei sind Fördermöglichkeiten zum einen bei der Vergabe des Konzeptes selbst als auch bei der Umsetzung der jeweiligen Handlungsempfehlungen zu eruieren.

Begründung:
Bei der Beschäftigung mit dem vorliegenden Verkehrskonzept Ratingen-Ost wird deutlich, dass die den Simulationen zugrunde liegenden Zahlen der zusätzlich zu erwartenden Pendlerströme nicht dem heutigen Standard von Büroneubauten entsprechen.

Während das Gutachten mit knapp 3000 zusätzlichen Arbeitsplätzen nach Vollausbau des Schwarzbach-Quartiers kalkuliert bei ca. 30 qm BGF/ Arbeitsplatz, ist heute realistischerweise von maximal 20 qm auszugehen. Dies bedeutet in der Folge einen weiteren, deutlichen Anstieg der Pendlerströme gegenüber den Prognosezahlen. Ebenso ist der geplante Mitarbeiterzuwachs im Neubau DKV 2 sowie die erheblichen Potentiale der momentanen Leerstände im Bestand nicht ausreichend berücksichtigt. Aus dieser begründeten Einschätzung heraus ist es für die Fraktion der Bürger-Union ein Gebot der Stunde, in einem parallelen Prozess zum geplanten Ausbau der diversen Knotenpunkte für den MIV mittels eines Mobilitätskonzeptes für das Gesamtgebiet die im vorliegenden Gutachten nur nach allgemeinen Erfahrungswerten unterstellten Quoten der Pendlerströme in KFZ- Nutzer, ÖPNV- Nutzer etc. genauer zu untersuchen und auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse konkrete Handlungsempfehlungen im Hinblick auf eine möglichst geringe MIV Nutzung auszusprechen.

Ziel sollte es nach Meinung unserer Fraktion sein, durch einen Maßnahmenkatalog im Rahmen eines Mobilitätsmanagements den Anteil der KFZ- Pendler durch verschiedene Maßnahmen auf etwa 60 % zu begrenzen. Das Verkehrsgutachten macht hierzu in der Anlage 2 auf Seiten 77ff. bereits Ausführungen.

Diese gilt es nunmehr im Sinne der Anwohner, wie auch der jetzigen und zukünftigen Pendler valide zu ermitteln und in der Folge auch konsequent umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                   Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender    2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender


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