
Herrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen
13.08.2024
Beratungsfolge: BVA, HAFA, Rat
Antrag zur Optimierung von Bauprozessen durch Beschleunigung und Kosteneffizienz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
angesichts der steigenden Anforderungen an die städtische Infrastruktur und der begrenzten Ressourcen ist es unerlässlich, unsere Prozesse zu optimieren. Die Planungs- und Realisierungsphasen von Bauprojekten in der Stadt Ratingen müssen deutlich beschleunigt werden, gleichzeitig sind weitere Kosteneinsparungen zu erzielen.
Wir schlagen daher vor, zukünftige Bauprojekte in der Stadt Ratingen mit einem detaillierten Lastenheft, mit präzisem Raumprogramm sowie der umfassenden technischen Beschreibung mit allen notwendigen Ausstattungen zu beginnen. Dies soll in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den jeweils betroffenen Fachabteilungen – wie dem Schulamt, dem Jugendamt, dem Amt für Gebäudemanagement und weiteren relevanten Ämtern – erarbeitet werden.
Dieses Lastenheft sollte in den Fach- und Bezirksausschüssen (Schule, Sport, etc.) sowie dem Rat vorgelegt und beschlossen werden. Dies ist dann die Grundlage für Wettbewerbe oder Ausschreibungen, um die Projekte in elementierter bzw. serieller Bauweise zu erstellen. Im Anschluss daran sollten keine Änderungen mehr erfolgen, um die Erstellungs und vor allem die Planungskosten zu begrenzen.
Die Fraktion der Bürger Union beantragt:
Die Verwaltung wird beauftragt die Vorgehensweise bei Neubauvorhaben unter Berücksichtigung der nachstehenden Punkte anzupassen.
Hierfür erfolgt eine Änderung der Hauptsatzung nach § 41 GO (Geschäfte der laufenden Verwaltung).
Begründung:1. Frühe Klarheit und Vermeidung (Ausschluss) von Planungsänderungen:
Durch die Erstellung eines detaillierten Lastenheftes zu Beginn des Projekts werden die Anforderungen und Spezifikationen aller Beteiligten frühzeitig erfasst und festgelegt. Dies minimiert die Notwendigkeit von kostspieligen und zeitaufwendigen Planungsänderungen in späteren Projektphasen.
2. Verbesserte Kostenkontrolle:
Ein präzises Lastenheft und Raumprogramm ermöglicht eine realistischere Kostenkalkulation und -kontrolle von Anfang an. Unvorhergesehene Ausgaben aufgrund unklarer Anforderungen können so weitestgehend vermieden werden.
3. Effizienzsteigerung in der Ausschreibung:
Mit einem umfassenden und klaren Lastenheft können Ausschreibungen präziser formuliert werden. Dies führt zu vergleichbareren Angeboten, geringerer Nachfragen von Bietern und somit zu einer effizienteren und schnelleren Vergabe der Bauleistungen.
4. Optimierte Abstimmungsprozesse:
Die frühzeitige und verbindliche Einbindung der Fachabteilungen gewährleistet, dass alle funktionalen und technischen Anforderungen bereits im Vorentwurf berücksichtigt werden. Dies reduziert Reibungsverluste und Nachbesserungen im späteren Projektverlauf
5. Beschleunigung des Gesamtprozesses:
Ein durchdachter und von allen Beteiligten abgestimmtes Lastenheft schafft eine solide Grundlage für die nachfolgenden Planungsphasen (Genehmigungs- und Ausführungsplanung). Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Genehmigung durch die zuständigen Abteilungen und somit eine zügigere Realisierung der Bauvorhaben.
Folgende Vorgehensweise stellen wir uns vor:
Erstellung des Lastenheftes:
Für jedes neue Bauprojekt wird ein Lastenheft erstellt, das mindestens folgende Elemente beinhaltet:
Lastenheft:
Detaillierte Beschreibung der Anforderungen an das Bauvorhaben (Funktion, Leistung, Qualität, technische Spezifikationen).
Raumprogramm:
Auflistung und Beschreibung der benötigten Räume, deren Größen, Funktionen und spezifischen Anforderungen.
Technische Beschreibung der Ausstattung:
Festlegung wesentlicher technischer Komponenten und Ausstattungsmerkmale (z.B. Heizung, Lüftung, Elektroinstallation, IT-Infrastruktur, spezielle Fachraumausstattung).
Abstimmung mit Fachabteilungen:
Das Lastenheft wird in enger Zusammenarbeit und wiederkehrenden Abstimmungsrunden mit den jeweils betroffenen Fachabteilungen (z.B. Schulamt, Jugendamt, Amt für Gebäudemanagement, Feuerwehr, Umweltamt etc.) erstellt. Ziel ist es, einen Konsens über alle wesentlichen Aspekte zu erzielen.
Genehmigung durch die Fach- und Bezirksausschüsse (Schule, Sport, etc.) sowie den Rat:
Nach erfolgreicher Abstimmung mit den Fachabteilungen und einer finalen Überprüfung wird das fertiggestellte Lastenheft den Fach- und Bezirksausschüssen sowie dem Rat der Stadt Ratingen zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung des Lastenheftes durch den Rat dient als verbindliche Grundlage für alle weiteren Planungs- und Ausführungsschritte. Um die Zuständigkeit des Rates für diese wichtigen Vorabentscheidungen klarzustellen und eine effektive Beschleunigung zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Gemeindeordnung nach § 41 (Geschäfte der laufenden Verwaltung) erforderlich. Es ist zu definieren, dass die Genehmigung solcher umfassenden Vorentwürfe explizit nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung gilt und somit der Beschlussfassung des Rates unterliegt. Dies gewährleistet die politische Legitimation und Verbindlichkeit der frühzeitigen Festlegungen.
Anpassung der Hauptsatzung:
Um die Zuständigkeit des Rates für diese wichtigen Vorabentscheidungen klarzustellen und eine effektive Beschleunigung zu ermöglichen, ist eine Anpassung der Hauptsatzung § 41 GO (Geschäfte der laufenden Verwaltung) erforderlich. Es ist zu definieren, dass die Genehmigung solcher umfassenden Lastenhefte explizit nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung gilt und somit der Beschlussfassung des Rates unterliegt. Dies gewährleistet die politische Legitimation und Verbindlichkeit der frühzeitigen Festlegungen.
Erst dann ist mit einem Wettbewerb für eine serielle bzw. modulare Bauweise des betreffenden Neubauprojektes zu beginnen.
Wir sind überzeugt, dass diese standardisierte und vorausschauende Herangehensweise die Effizienz unserer Bauprojekte erheblich steigern und zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen wird, während gleichzeitig die Qualität der städtischen Gebäude sichergestellt wird. Die erforderliche Anpassung der Gemeindeordnung schafft dabei die notwendige rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Edgar Mählmann
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied