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Antrag zur Ratssitzung am 25.9.14, TOP 12 / Kooperation Rettungsdienst

fwHerrn Bürgermeister Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

24. September 2014

Interkommunale Zusammenarbeit der Städte Heiligenhaus und Ratingen
zur Kooperation im Rettungsdienst
Ratssitzung 25.09.14, TOP 12, Vorlage 197/2014


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union begrüßt die mit der Stadt Heiligenhaus geplante Koope-ration im Bereich des Rettungsdienstes, da damit eine verbesserte Versorgung der Stadtteile Hösel, Eggerscheidt und ggf. auch Homberg verbunden sein wird. Wie bereits im letzten Haupt- und Finanzausschuss ausgeführt, sehen wir jedoch die wirtschaftlichen Interessen der Stadt Ratingen mit dieser geplanten Vereinbarung nicht hinreichend gewahrt.

Wir kritisieren, dass die mit der Kooperation verbundenen Kosten - ohne Not - einseitig zu Lasten der Stadt Ratingen gehen sollen. Die entstehenden Kosten werden nicht weitestgehend über Gebühren refinanziert. Mit der Gesamtübernahme von 10 Mitar-beitern durch die Stadt Ratingen gehen in einigen Jahren die Personalausfallzeiten vollständig zu Lasten der Stadt Ratingen. Die Haushaltssituation der Stadt Ratingen wird in der Zukunft ohne Not zu Gunsten des Haushaltes der Stadt Heiligenhaus belastet. Die Argumentation der Verwaltung, dass die Personalkosten erstattet werden, ist zwar grundsätzlich richtig. Hier wird jedoch nach unserem Kenntnisstand das Gehalt von Angestellten und nicht von Beamten zugrunde gelegt. Da die Rettungsassistenten auch im Feuerschutz eingesetzt werden, ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis zwingend erforderlich. Die notwendigen Pensionsrückstellungen bleiben unberücksichtigt. Die Nachbesetzung von 10 weiteren Stellen im Rettungsdienst ist ausgesprochen kostenaufwendig, eine Kostenerstattung ist hier nicht geplant.

Die Übernahme des Rettungsdienstes muss nicht zwingend auch die Übernahme des gesamten Personals zur Folge haben. Hier hätte die Stadt Ratingen verhandeln müssen, dies ist offenbar nicht geschehen, vielmehr hat man unverständlicherweise zum Nachteil des städtischen Haushalts die Vorstellungen der Stadt Heiligenhaus vollständig übernommen. Die bisherige Belastung des Personaletats in Heiligenhaus geht nun zu Lasten der Stadt Ratingen.

Als Verhandlungsergebnis hätte man sich auch vorstellen können, dass Hösel aus Heiligenhaus bedient wird und Ratingen den Anteil an Kosten, den die Krankenkassen nicht übernehmen, gemeinsam mit der Stadt Heiligenhaus trägt.

Der Haushalt der Stadt Ratingen ist dauerhaft durch den Kommunalsoli und die Kreis-umlage belastet. Der Kämmerer Martin Gentzsch hat in der letzten Sitzung des Haupt- Finanzausschusses für das Jahr 2015 eine negative Prognose gestellt. Es besteht daher erst Recht Veranlassung, Maßnahmen mit einer langfristigen Kostenfolge zu vermeiden. Wir erwarten ein besseres Verhandlungsgeschick seitens der Verwaltung. Ziel sollte sicherlich die optimale Versorgung der Ratinger Bevölkerung sein, dies gelingt jedoch auch ohne ständige Vergrößerung des Feuerwehrpersonals zu Lasten des Ratinger Haushalts und damit auch der Ratinger Bürgerinnen und Bürger.

Wir geben auch zu bedenken, dass bei der geplanten Vorgehensweise nicht gesichert ist, dass die Rettungswache in Lintorf zukünftig 24 Stunden besetzt und der 3. Ret-tungswagen in Ratingen erhalten bleibt. Die Krankenkassen werden die 400 Einsätze, die aus Heiligenhaus in Ratingen gefahren werden, nicht ohne eine Reduzierung der Vorhaltekosten akzeptieren.

Wir werden im Stadtrat in Abänderung des Beschlussvorschlages in der Vorlage 197/2014 beantragen:

1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des angefügten Entwurfs mit der Maßgabe, dass Absatz 2 des § 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gestrichen wird, in Verhandlungen mit der Stadt Heiligenhaus über eine öffentlichrechtliche Vereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit im Rettungsdienst der Städte Heiligenhaus und Ratingen mit Wirkung zum 01.01.2015 einzutreten.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Kreis zu bitten, die Kooperation im Rahmen der einvernehmlichen Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans zu berücksichtigen.

3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den Kostenträgern die notwendigen Verhandlungen zu führen.

4. Die Verwaltung wird bei positiven Verlauf der Verhandlungen beauftragt, die fi-nanziellen Auswirkungen der beabsichtigten Übernahme des Rettungsdienst Heiligenhaus in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 darzustellen und dem Rat einschließlich der Bestätigung der Kostenträger zur Entscheidung vorzulegen.


Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Groeben´     Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Mittwoch, 24. September 2014 13:52 Dc

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