
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
22. September 2014
Satzungsbeschluss Bebauungsplan Ost 386, Vorlage 249/2014
Antrag zur Ratssitzung am 25.9.14, TOP 18
Sehr geehrter Herr Pesch,
die über 300 Seiten dicke Vorlage zum Satzungsbeschluss B-Plan Ost 386 wurde uns am Ende der letzten StUMA-Sitzung um 18.30 Uhr als Tischvorlage „präsentiert“. Mit der vorliegenden Beschlussfassung soll der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen, er sollte daher nicht unter Zeitdruck durchgepeitscht werden. Wir hatten bereits im letzten Haupt- Finanzausschuss ausgeführt, dass wir es für nicht vertretbar erachten, dass die Vorlage weder im Bezirksausschuss, noch im zuständigen Fachausschuss beraten wurde. Diese Vorgehensweise wird hiermit nochmals ausdrücklich beanstandet. Unsere Bedenken werden bestärkt, da es hier schon zu einer erneuten öffentlichen Auslegung, aufgrund veralteter Planungsstände, gekommen ist.
Durch den Hinweis, dass bei "Nichtabsegnung" das Projekt scheitern könnte, fühlen wir uns unter Druck gesetzt. Die Bürger-Union hat es nicht zu verantworten, dass die Vorlage
- wahrscheinlich im Baudezernat - liegen geblieben ist.
Wir werden daher im Rat beantragen, die Vorlage in den BezA Mitte und den StUMA zurückzuverweisen, damit eine sachgerechte Beratung gewährleistet ist.
Da ausweislich der Meinungsäußerungen im letzten HAFA die anderen Fraktionen unsere Bedenken nicht teilen und offenbar gewillt sind, den Satzungsbeschluss durchzuwinken, gehen wir davon aus, dass unserem Ansinnen nicht entsprochen wird. Für diesen Fall bitten wir im Rat um Erläuterung der nachstehenden Punkte:
1. PlanzielMit dem Bauvorhaben soll barrierefreies Wohnen (seniorengerecht) sowie Service-Wohnen realisiert werden. Eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht. Eine Festsetzung im Bebauungsplan fehlt.
2. Baukörper (Geschossanzahl, Bauhöhen, Dachgestaltung)Wir beanstanden, dass die Verwaltung widerstandslos den Maximalplanungen des Investors folgt. Es wird eine 3-geschossige Bauweise vorgetäuscht, aufgrund des Daches ist es in der Realität aber eine 4-geschossige Bauausführung. Die Anordnung der Gebäude und der Baudichte kann nur als „architektonische Einfallslosigkeit“ bezeichnet werden. Bürgereinwendungen werden nicht ernst genommen.
3. AltlastensanierungGrundsätzlich ist die Sanierungsplanung positiv zu beurteilen. Bleibt die berechtigte Frage, auch der Bürger: Wie sieht die Verwaltung die Belastung des Grundes und des
Grundwasser außerhalb des geplanten Sanierungsgebietes? Welche Folgen sind zu erwarten, wenn das Grundwasser, nach Entfernung der Dichtwand, wieder ungehindert fließen kann?
4. Parkplätze
Für Besucher sind im sog. öffentlichem Parkraum nur 4 Stellplätze auf der Eisenhüttenstraße vorgesehen. Innerhalb des Baugebietes existieren nur 9 Parkplätze. Diese sind für eine Bebauung mit 90 Wohnungen zzgl. Gewerbeeinheiten viel zu wenig. Wir bitten um Mitteilung, welche Anzahl öffentlicher Parkplätze eingerichtet werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende