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Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für Einzelhändler + Gastronomen

10 jahre bu ii 180514Herrn
Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

20.03.2023

Antrag: Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die durch anstehende
Umbaumaßnahmen besonders getroffenen Ratinger Einzelhändler und Gastronomen
Beratungsfolge: HAFA (TOP 28) und Rat (TOP29)


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union beantragt:

1. Die Sondernutzungsgebühren für die Einzelhändler und Gastronomen in der Ratinger Innenstadt werden ab dem 01.05.2023 bis einschließlich 30.04.2024 um 50 % ermäßigt. Ab Mai 2024 gelten dann die in der aktuellen Sondernutzungssatzung der Stadt Ratingen festgelegten Gebühren.

2. Für die durch die anstehenden bzw. in Umsetzung befindlichen Straßensanierungsmaßnahmen besonders betroffenen Geschäftslokale an der Düsseldorfer Straße (Hausnummern 1-29 bzw. 2-26) sowie an der Oberstraße (Hausnummern 23-47 sowie 32-46) werden die Sondernutzungsgebühren für den oben genannten Zeitraum erlassen.


Begründung:
Um die vor dem Hintergrund der notwendigen Straßensanierung der Düsseldorfer Straße im Zusammenhang mit dem Leitungsschaden aus 2022 sowie durch die notwendige und aufwendige Sanierung der oberen Oberstraße Betroffenen finanziell zu unterstützen, halten wir es für geboten, für die Dauer eines Jahres auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren in den o.g. Bereichen zu verzichten.

Ohne eigenes Verschulden befinden sich die dort ansässigen Einzelhändler und Gastronomen durch die mit den aktuellen bzw.in Kürze beginnenden Baumaßnahmen verbundenen Einschränkungen in einer sehr schwierigen Situation, die sich durchaus existenzgefährdend auswirken kann. Erschwerend hinzukommt, dass den in Rede stehenden Geschäften während der Baumaßnahmen, die zeitlich nicht abschließend und verbindlich garantiert werden können, die faktische Verwendung ihrer Warenauslagen oder Werbeständer bestenfalls eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Um diesem besonderen Umstand angemessen Rechnung zu tragen, halten wir die temporäre Aussetzung der ursprünglich mit Auslaufen der durch die coronabedingten Erleichterungen wieder anstehenden Sondernutzungsgebühren für notwendig.

Die generelle Absenkung der Gebühren um 50 % für das kommende Jahr, wie zum Tagesordnungspunkt in dem Antrag A39/2023 bereits vorgeschlagen, tragen wir gerne mit, zumal durch die Baumaßnahmen letztlich mittelbar alle Einzelhändler und Gastronomen in der Ratinger Innenstadt betroffen sein dürften.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt
Fraktionsvorsitzender


© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 20. März 2023 13:56 DC

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