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Auswirkungen der neuen Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025

euronen 1Herrn
Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

18.03.2024

Antrag auf Tagesordnungspunkt für den HAFA am 30.04.24 und Rat am 07.05.24
Auswirkungen der neuen Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025

Sehr geehrter Herr Pesch,

der Stadtrat hat am 19.12.2023 gegen die Stimmen der Bürger-Union Ratingen die Hebesätze der Grundsteuer B für dieses Jahr um 40 Punkte auf 440% angehoben. Ein Grund für die Ablehnung der Steuererhöhung durch die Bürger-Union waren die neuen Einheitswerte ab 1.1.2025, die Auswirkungen sollten abgewartet werden.

Eine Vielzahl von Gemeinden befürchten, dass erhebliche Verschiebungen bei der Lastenverteilung bei der Grundsteuer entstehen würden.

Die Fraktion der Bürger-Union Ratingen beantragt,

für den Haupt- und Finanzausschuss am 30.04.24 und Rat am 07.05.24 den Tagesordnungspunkt Auswirkungen der neuen Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 aufzunehmen und bittet hierzu um Beantwortung folgender Fragen:

1.
Liegen der Verwaltung neue Daten über die Grundsteuermessbescheide seitens des Finanzamtes vor?

2.
Wenn ja, wie wirken sich diese voraussichtlich auf die kalkulierte Einnahmeerwartung für das Jahr 2025 aus? Anderen Kommunen sind offensichtlich diese Daten teilweise schon bekannt und es wurden bereits Erklärungen dazu abgegeben.

3.
Wenn nein, wann wird mit der Weiterleitung dieser Daten seitens des Finanzamtes gerechnet?

4.
Der NRW-Finanzminister beabsichtigt - leider viel zu spät -, wie jüngst berichtet wurde, die Einführung eines gemeindlichen differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B durch eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Dies soll laut Städte- und Gemeindebund NRW rein zeitlich kaum noch darstellbar sein und auch auf rechtliche Bedenken stoßen. Die rechtzeitigen Warnungen aus den Gemeinden gegen die Lastenverschiebungen gesetzgeberisch vorzugehen, hat der Finanzminister bis vor kurzem ignoriert. Nach ersten Auswertungen würden Gewerbegrundstücke um etwa 50 % entlastet werden, wohingegen private Hauseigentümer
im Durchschnitt 20 % höhere Grundsteuern zahlen müssten.


Die Fraktion der Bürger-Union spricht sich an dieser Stelle, falls zukünftig rechtlich möglich, klar für eine differenzierte Hebesatzsatzung aus, die eine nochmalige erhebliche Mehrbelastung der Haus- und Wohnungseigentümer sowie der Mieter ausschließt.

Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, dass durch einen entsprechenden Ratsbeschluss die Bedenken und Anregungen des Städte- und Gemeindebundes NRW gegenüber der Landesregierung unterstützt werden müssten? Wenn ja, bitten wir um Unterbreitung eines entsprechenden Beschlussvorschlages.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                                                           Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                                           1.stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 18. März 2024 20:24 DC

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