
PRESSEMITTEILUNG vom
28.09.2021
Bürger-Union
Ratingen beanstandet Verfahren
des Bürgermeisters zur Beigeordnetenwahl
Missachtung
des Erlasses des Heimat- und Kommunalministeriums
In
der kommenden Ratssitzung am 05.10.2021 steht die Wahl von drei neuen
Beigeordneten auf der Tagesordnung. Zu wählen sind die/der Erste Beigeordnete,
die/der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Mobilität und die/der
Beigeordnete für Umwelt und Digitalisierung.
Die
Wahl eines Beigeordneten gehört nach der Gemeindeordnung zu den nicht
übertragbaren Aufgaben des Rates (§ 41 Abs. 1 c GO NRW). Der Rat ist Herr des
Stellenbesetzungsverfahrens und entscheidet über die Ausgestaltung. Dem
Bürgermeister kommt als Vorsitzender des Rates nur eine koordinierende Funktion
zu. Laut Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW aus Juli 2020 sollte stets, auch nach Ablauf der
Bewerbungsfrist, der öffentliche Eindruck einer Vorfestlegung der Verwaltung
vermieden werden. Hiergegen hat der Ratinger Bürgermeister mit seiner
Vorgehensweise verstoßen.
Bei
den bisherigen Vorlagen zu Wahlen von Beigeordneten blieben die
Beschlussvorschläge stets offen, die Vorschläge, über welchen Kandidaten die
Abstimmung erfolgen soll, kamen von den Fraktionen. Eine Vorfestlegung des
Bürgermeisters bzw. der Verwaltung gab es nicht. Vollkommen überraschend
empfiehlt jedoch der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Herr Klaus Konrad Pesch,
in den zur Abstimmung anstehenden Vorlagen bestimmte Kandidaten. In allen im
Stadtrat am 05.10.21 zur Abstimmung anstehenden drei öffentlichen Vorlagen legt
sich der Bürgermeister fest und schlägt dem Rat in den Vorlagen, ohne dass dies
mit allen Fraktionen oder dem Ältestenrat abgestimmt war, jeweils seinen
Favoriten/seine Favoritin zur Wahl vor. Damit verletzt der Bürgermeister, so
die 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Angela Diehl, das von ihm in dem
Verfahren einzuhaltende Neutralitätsprinzip.
Der
Rat hatte mit der Vorlage 81/2021 den Bürgermeister lediglich beauftragt, den
Findungsprozess zu begleiten und seine fachliche Einschätzung zu den
Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben. Ein namentliches Vorschlagsrecht stand
zu keinem Zeitpunkt zur Debatte.
Die
Wahl von Beigeordneten war in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von
verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund hat das Ministerium den
zitierten Erlass veröffentlicht. Warum sich der Bürgermeister hieran - ohne Not
- nicht gehalten hat, bleibt sein Geheimnis. Die Bürger-Union beanstandet diese
Vorgehensweise entschieden und behält sich, so der Fraktionsvorsitzende Rainer
Vogt, eine rechtliche Überprüfung vor.
Die
Fraktion der Bürger-Union hat sich in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit
den Bewerbungsunterlagen befasst und mit den für sie in Betracht kommenden
Kandidaten Gespräche geführt. In der Fraktionssitzung am kommenden Montag,
unmittelbar vor der entscheidenden Ratssitzung, wird sie entscheiden, welche/n
Kandidatin/Kandidaten sie ihr Vertrauen für die kommenden 8 Jahre als
Beigeordnete der Stadt Ratingen aussprechen wird.
Rainer
Vogt
Angela
Diehl
Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender 1. stellv.
Fraktionsvorsitzende 2. stellv. Fraktionsvorsitzender