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Beanstandung/Missachtung des Erlasses des MHKWG zur Beigeordnetenwahl Ratingen

rathaus

PRESSEMITTEILUNG vom 28.09.2021

Bürger-Union Ratingen beanstandet Verfahren
des Bürgermeisters zur Beigeordnetenwahl

Missachtung des Erlasses des Heimat- und Kommunalministeriums

In der kommenden Ratssitzung am 05.10.2021 steht die Wahl von drei neuen Beigeordneten auf der Tagesordnung. Zu wählen sind die/der Erste Beigeordnete, die/der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Mobilität und die/der Beigeordnete für Umwelt und Digitalisierung.

Die Wahl eines Beigeordneten gehört nach der Gemeindeordnung zu den nicht übertragbaren Aufgaben des Rates (§ 41 Abs. 1 c GO NRW). Der Rat ist Herr des Stellenbesetzungsverfahrens und entscheidet über die Ausgestaltung. Dem Bürgermeister kommt als Vorsitzender des Rates nur eine koordinierende Funktion zu. Laut Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW aus Juli 2020 sollte stets, auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist, der öffentliche Eindruck einer Vorfestlegung der Verwaltung vermieden werden. Hiergegen hat der Ratinger Bürgermeister mit seiner Vorgehensweise verstoßen.

Bei den bisherigen Vorlagen zu Wahlen von Beigeordneten blieben die Beschlussvorschläge stets offen, die Vorschläge, über welchen Kandidaten die Abstimmung erfolgen soll, kamen von den Fraktionen. Eine Vorfestlegung des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung gab es nicht. Vollkommen überraschend empfiehlt jedoch der Bürgermeister der Stadt Ratingen, Herr Klaus Konrad Pesch, in den zur Abstimmung anstehenden Vorlagen bestimmte Kandidaten. In allen im Stadtrat am 05.10.21 zur Abstimmung anstehenden drei öffentlichen Vorlagen legt sich der Bürgermeister fest und schlägt dem Rat in den Vorlagen, ohne dass dies mit allen Fraktionen oder dem Ältestenrat abgestimmt war, jeweils seinen Favoriten/seine Favoritin zur Wahl vor. Damit verletzt der Bürgermeister, so die 1. stellvertretende Fraktionsvorsitzende Angela Diehl, das von ihm in dem Verfahren einzuhaltende Neutralitätsprinzip.

Der Rat hatte mit der Vorlage 81/2021 den Bürgermeister lediglich beauftragt, den Findungsprozess zu begleiten und seine fachliche Einschätzung zu den Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben. Ein namentliches Vorschlagsrecht stand zu keinem Zeitpunkt zur Debatte.

Die Wahl von Beigeordneten war in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Aus diesem Grund hat das Ministerium den zitierten Erlass veröffentlicht. Warum sich der Bürgermeister hieran - ohne Not - nicht gehalten hat, bleibt sein Geheimnis. Die Bürger-Union beanstandet diese Vorgehensweise entschieden und behält sich, so der Fraktionsvorsitzende Rainer Vogt, eine rechtliche Überprüfung vor.

Die Fraktion der Bürger-Union hat sich in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit den Bewerbungsunterlagen befasst und mit den für sie in Betracht kommenden Kandidaten Gespräche geführt. In der Fraktionssitzung am kommenden Montag, unmittelbar vor der entscheidenden Ratssitzung, wird sie entscheiden, welche/n Kandidatin/Kandidaten sie ihr Vertrauen für die kommenden 8 Jahre als Beigeordnete der Stadt Ratingen aussprechen wird.
                                   

Rainer Vogt                      Angela Diehl                               Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender        1. stellv. Fraktionsvorsitzende     2. stellv. Fraktionsvorsitzender

 



© www.buerger-union-ratingen.de   Dienstag, 28. September 2021 22:23 DC
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