Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
06. Jaunuar 2013
Bebauungsplan Ost 216 „ Ehemalige Maschinenfabrik Homberger Straße“
Vorlage 281/2012
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
die Fraktion der Bürger-Union hat die Vorlage mit dem Investor/Eigentümer der ehemaligen Maschinenfabrik in Ratingen-Ost, seiner Architektin, einem Vertreter der Firma Edeka und Vertretern des Ratinger Einzelhandels beraten. Wir begrüßen die Verlagerung der Fa. Kels, verbunden mit einer Vergrößerung der Verkaufsfläche und der Schaffung einer größeren Zahl von Stellplätzen, da es aufgrund der heutigen Interessenlage der Ratingen Bevölkerung wünschenswert ist, einen am Trend orientierten, generationsfreundlichen Einkaufsmarkt im Ratinger Stadtgebiet vorhalten zu können.
Die bisherige Ladenfläche der Fa. Kels an der Fester Straße beläuft sich auf 1.200 qm Verkaufsfläche, hinzukommen Nebenflächen und Verkehrsflächen. Die lt. Vorlage geplante Ladenfläche der Fa. Kels in den ehemaligen Fabrikhallen an der Homberger Straße und der Balcke-Dürr-Allee soll bei 2.500 qm Verkaufsfläche zuzüglich Nebenflächen und Verkehrsflächen liegen. Als neue Ladenfläche „Shop-in-Shop“ sind laut Vorlage weitere 500 qm Verkaufsfläche zuzüglich Neben- und Verkehrsfläche (Mall) vorgesehen.
Die Bürger-Union spricht sich gegen dieses geplante „Shop-in-Shop“-Konzept aus, wir möchten die Ansiedlung von in Konkurrenz zu den City-Einzelhändlern stehenden Betrieben unterbinden. Im Sinne der City-Einzelhändler, die in ihrer Stellungnahme vom 14.12.12 um Berücksichtigung ihrer berechtigten Interessen gebeten haben, muss auch für die Zukunft verhindert werden, dass über die geplante Verkaufsfläche hinaus weitere Flächen mit einem ausgeweiteten Sortiment in Form eines „Shop-in-Shop“-Konzepts entstehen. Wir haben uns Gedanken gemacht, welche Möglichkeiten bestehen, diesem Ansinnen nachzukommen.
Wir halten es für rechtlich höchst problematisch und nicht gerichtsfest regelbar mit Instrumenten außerhalb des B-Planes dieses Ziel zu erreichen.
Bei einer Regelung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag stellt sich die Frage, wer sinnvollerweise Vertragspartner wird und wie gewährleistet werden kann, dass bei Ausscheiden des Vertragspartners die Regelung noch Bestand hat. Äußerst zweifelhaft ist, ob eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit oder eine Baulast geeignete und zulässige Rechtsinstitute im Rahmen des B-Planverfahrens darstellen (Umgehungstatbestand!).
Aus unserer Sicht besteht nur die Möglichkeit, durch Festlegung von räumlichen Nutzungsgrenzen im B-Plan, die baulich umzusetzen sind, dauerhaft die Ansiedlung von Innenstadtschädlichen Betrieben zu verhindern.
Wir beantragen daher:
1. Die Verkaufsfläche (geplante 2.500 qm) zuzüglich Nebenflächen und Verkehrsflächen sind im B-Plan durch textliche Festsetzung und, soweit möglich, zeichnerisch auszuweisen und festzusetzen.
2. Die als geplante Verkaufsfläche vorgesehene Fläche für eine „Shop-in-Shop“-Nutzung in der Größe von 500 qm zuzüglich Verkehrs- und Nebenfläche ist nicht zu realisieren.
3. Die Flächen Ziffer 2 sind als Büroflächen oder als Freiflächen auszuweisen und im rechtlichen Rahmen (z. Bsp. Notausgänge, Brandschutz, Denkmalsauflagen) durch massive Trennwände, Zwischendecken, Fenster o.ä. von den Flächen nach Ziffer 1 baulich zu trennen.
In der Vorlage 281/2012 und in der Präsentation des Investors/Eigentümers sind ergänzend zu den Einzelhandelsnutzungen Räume für Büros und Dienstleistungsbetrieben mit einer Grundfläche von max. 2.050 qm vorgesehen, davon 1.000 qm im Neubaukomplex und 1.050 qm in den Bestandsgebäuden, Verwaltungsgebäude und Direktorenwohnhaus. Wie die City-Einzelhändler, sehen auch wir das Problem, dass dort aufgrund der Ausweisung als Dienstleistungsbetriebe City-schädliche Dienstleistungen angeboten werden können.
Die Bürger-Union befürwortet die nach der Sitzungsvorlage von der Verwaltung vorgesehene Sicherstellung an dem bisherigen Einzelhandelsstandort an der Eisenhüttenstraße nur eine gemäß den Vorgaben des Einzelhandelskonzepts zulässige Nutzung zuzulassen. Dies entspricht auch der Vorstellung der City-Einzelhändler gemäß ihrer Stellungnahme vom 14.12.2012, die die Ansiedlung eines weiteren Lebensmitteleinzelhandels/Drogerie auf der für Trink-Gut vorgesehenen Fläche ausgeschlossen wissen wollen.
Wir beantragen daher
4. durch einen Aufstellungsbeschluss mit textlichen Festsetzungen im B-Plan sicherzustellen, dass auch im 2. Bauabschnitt keine in Konkurrenz zu den City-Einzelhändler stehenden und zentrenschädlichen Betriebe mit Dienstleistungen (bspw. Schlüsseldienst, Frisör, Schuster etc.) angesiedelt werden können.
5. darum Aufstellungsbeschlüsse für den 2. Bauabschnitt bis Beerenkothen (s. Ziffer 4) und außerdem für den Altbestand an der Fester Straße, in dem durch textliche Festsetzungen die Entstehung eines weiteren Einkaufszentrums verhindert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvors.