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Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann / Stellenplan

ehrenamt 2Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen

13. Dezember 2011


Vorlage 291/2011
Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann
hier: 3. Nachtrag zum Stellenplan
Antrag TOP 21 HAFA 15.11.2011/ TOP 18 Rat 20.11.2011


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Vorlage 291/2011 –Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Mettmann–
beinhaltet einen Nachtrag zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011, in dem 9 Planstellen im Bereich der Feuerwehr zusätzlich geschaffen werden. Es soll damit eine 24stündige Besetzung eines dritten Rettungswagens gewährleistet werden. Die Stadt Ratingen übernimmt des Weiteren einen Krankentransportwagen, der eigentlich durch die Stadt Heiligenhaus zu besetzen ist.

Die Fraktion der Bürger-Union sieht angesichts dieser Entwicklung die dauerhafte Beteiligung der Hilfsorganisationen (DRK, Johanniter etc.) im Bereich des Rettungsdienstes gefährdet, da bei der Besetzung der zusätzlichen Fahrzeuge die Hilfsorganisationen außen vor bleiben sollen. Der Rettungsdienst kann u.a. deswegen günstig in Ratingen angeboten werden, weil sich gerade dort viele Ehrenamtliche beteiligen, dies gilt es zu unterstützen, aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Wir beantragen daher, dass anstelle Beschlussvorschlages zu Ziffer 2 folgender Beschluss gefasst wird:

2. Im Interesse der Stärkung des Ehrenamtes in Ratingen die Ausschreibung der durch die Ausweitung des Rettungsdienstbedarfsplans sich ergebenden zusätzlichen Rettungsmittel. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Hilfsorganisationen bei der Besetzung der Fahrzeuge im Rettungsdienst wie bisher auch schon – beteiligt werden.

Dies ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EUGH möglich. Eine zusätzliche Belastung des Personaletats kann dadurch vermieden werden.

Sollte die Stadt Heiligenhaus mit eingebunden werden, wird die Verwaltung beauftragt,

mit der Stadt Heiligenhaus über den Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages über die Übernahme des Krankentransportes zu verhandeln und das Ergebnis dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Es geht um die Regelung organisatorischer, finanzieller Art u.a. und der Laufzeit, sowie um Haftungsfragen. Hierfür ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages notwendig.

Abschließend wird um Auskunft gebeten, warum Ratingen als einzige Stadt im Umkreis Krankenwagen in der Größe von Rettungswagen zum Krankentransport einsetzt, was zu höheren Kosten, beispielsweise im Spritverbrauch führt und außerdem die Notwendigkeit der Erlangung des Führerscheines C 1 auch für die ehrenamtlichen Kräfte zur Folge hat. Eine zwingende Notwendigkeit hierfür ist nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben                Angela Diehl
1. stellvertr. Fraktionsvorsitzender      2. stellvert. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Mittwoch, 14. Dezember 2011 11:26 Dc

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