
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
21. Oktober 2013
Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 19.11.13
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
die Fraktion der Bürger-Union bittet um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 19.11.13
Änderung der Satzung zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen Begründung:
Aufgrund der bisherigen Fassung des § 61 a des Wassergesetzes NRW wurden Hauseigentümer zur Überprüfung der Kanalhausauschlüsse ihrer Häuser verpflichtet. Diese
Verpflichtung wurde durch Ratsbeschluss vom 19.07.2011 in der Satzung zur ichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungender Stadt Ratingen übernommen und konkrete Termine, bis zu denen diese Überprüfung durchzuführen ist, festgelegt.
Am 27.2.2013 hat der Landtag das Landeswassergesetz modifiziert. Das Gesetz ist
mittlerweile in Kraft getreten. Der hierzu von der Landesregierung erarbeiteten
Selbstüberwachungsverordnung hat der Landtag am 17.10.2013 zugestimmt.
Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen gilt nunmehr, dass jede Kommune durch Satzung eigenverantwortlich festlegen kann, ob private Hausanschlüsse generell einer Untersuchung unterzogen werden müssen, oder ob auf hierauf verzichtet wird. Lediglich für Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten sowie für vor dem Jahr 1965 errichtete Häuser gilt diese Wahlfreiheit nicht.
Die derzeitige Entwässerungssatzung sieht, wie eingangs erwähnt, eine konkrete Untersuchungspflicht für alle privaten Hausanschlüsse in Ratingen vor. Die Beibehaltung dieser
Satzungsbestimmung würde alle Hauseigentümer unter Generalverdacht stellen sowie zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden finanziellen Belastung führen.
Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger tritt die Fraktion der Bürger-Union dafür ein, die Entwässerungssatzung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Entwässerungssatzung enthaltenen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstückseigentümer zu einer Kanaldichtheitsprüfung außerhalb von
Wasserschutzgebieten sowie für alle nach 1965 gebauten Häuser ersatzlos aufgehoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Diehl Annelie Proboszcz
1.stellvertr. Fraktionsvorsitzende Ratsmitglied/Mitglied im Arbeitskreis