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Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

dichtheitspruefungHerrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen

21. Oktober 2013

Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates am 19.11.13

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,

die Fraktion der Bürger-Union bittet um die Aufnahme des folgenden Tagesordnungs­punktes auf die Ta­gesordnung der Sitzung des Rates am 19.11.13

Änderung der Satzung zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen  

Begründung:
Aufgrund der bisherigen Fassung des § 61 a des Wassergesetzes NRW wurden Haus­eigentü­mer zur Überprüfung der Kanalhausauschlüsse ihrer Häuser verpflichtet. Diese
Verpflichtung wurde durch Rats­beschluss vom 19.07.2011 in der Satzung zur ichtheitsprüfung von pri­vaten Abwasserleitungender Stadt Ratingen übernommen und konkrete Termine, bis zu denen diese Überprüfung durchzuführen ist, festgelegt.

Am 27.2.2013 hat der Landtag das Landeswassergesetz modifiziert. Das Gesetz ist
mittlerweile in Kraft getreten. Der hierzu von der Landesregierung erarbeiteten
Selbst­überwachungsverord­nung hat der Landtag am 17.10.2013 zugestimmt.  

Hinsichtlich der Dichtheitsprüfungen gilt nunmehr, dass jede Kommune durch Satzung eigen­verantwort­lich festlegen kann, ob private Hausanschlüsse generell einer Untersu­chung unter­zogen werden müssen, oder ob auf hierauf verzichtet wird. Lediglich für Hausanschlüsse in Wasserschutzgebieten sowie für vor dem Jahr 1965 errichtete Häu­ser gilt diese Wahlfreiheit nicht.

Die derzeitige Entwässerungssatzung sieht, wie eingangs erwähnt, eine konkrete Un­tersu­chungspflicht für alle privaten Hausanschlüsse in Ratingen vor. Die Beibehaltung dieser
Satzungsbestimmung würde alle Hauseigentümer unter Generalverdacht stellen sowie zu einer sachlich nicht zu rechtferti­genden finanziellen Belastung führen.

Im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger tritt die Fraktion der Bürger-Union dafür ein, die Ent­wässe­rungssat­zung dahingehend zu ändern, dass die in der noch gültigen Fassung der Ent­wässerungssatzung enthalte­nen Pflichten und Fristen der privaten Haus- und Grundstücksei­gentümer zu einer Kanaldicht­heitsprü­fung außerhalb von
Wasserschutzgebieten sowie für alle nach 1965 gebauten Häuser ersatzlos aufgeho­ben werden. 

Mit freundlichen Grüßen
Angela Diehl                                              Annelie Proboszcz
1.stellvertr. Fraktionsvorsitzende                Ratsmitglied/Mitglied im Arbeitskreis


© www.buerger-union-ratingen.de   Dienstag, 22. Oktober 2013 18:53 Dc

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