
Pressemitteilung vom 15.11.2023 - Nr. 2 zum Doppelhaushalt 2024 und 2025
Bürger-Union lehnt die vorgesehene Erhöhung der Grundsteuer und Gewerbesteuer im Doppelhaushalt 2024 und 2025 ab!
Mit Befremden hatte die Bürger-Union die Reaktionen der Mehrheit der Ratsfraktionen auf den Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 zur Kenntnis genommen. Allen voran CDU- und SPD-Fraktion signalisierten ihre Zustimmung zur Erhöhung von Grundsteuer B und Gewerbesteuer. Bereits nach ihrer Haushaltsklausur und des dort erarbeiteten Zahlenmaterials hat die Fraktion der Bürger-Union festgestellt, dass bereits auf der Grundlage der bisherigen Plandaten und der Erfahrung aus den vergangenen Jahren eine so weitreichende Entscheidung nicht unbedingt erforderlich sei .
Nun kommt es, wie es kommen musste: Nachdem bereits die Oktober-Zahlen deutlich positiver ausfielen als erwartet und sich auch in Nachbarkommunen wie Düsseldorf äußerst erfreuliche Einnahmeentwicklungen zeigten, bestätigt sich dieser Trend in den Ratinger November-Zahlen, die der Kämmerer Martin Gentzsch am 14.11.2023 im Haupt- und Finanzausschuss vorstellte.
Nach den aktuellen Zahlen wird das Jahr 2023 mit einem positiven Ergebnis abschließen, während für die Jahre 2024 und 2025 lediglich überschaubare Fehlbeträge in Höhe von jeweils 8-10 Millionen Euro zu erwarten sind, und zwar ohne die zunächst avisierten Steuererhöhungen. Zur Erinnerung: Bei der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs Ende September wurden noch Haushaltsdefizite ohne Steuererhöhungen von insgesamt fast 45 Millionen Euro prognostiziert.
Vor diesem Hintergrund ist für die Fraktion der Bürger-Union nun klar: Steuererhöhungen wird sie nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Rainer Vogt: „Ratingen verfügt über eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 224 Mio. €. Ebenso ist Liquidität in Höhe von aktuell 180 Millionen € vorhanden. Daher verbietet sich eine Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger, die ohnehin bereits durch die stark gestiegenen Verbraucherpreise gebeutelt sind.“
In Bezug auf die Ratinger Wirtschaft ergänzte Dr. Michael Krömker, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion: „Ratingen hat jahrelang mit seiner Kontinuität beim Gewerbesteuerhebesatz Verlässlichkeit gezeigt und so den Ratinger Unternehmen Planungssicherheit gegeben. Ein langfristig stabiler Hebesatz sollte im Wettbewerb mit Nachbarkommunen nicht leichtfertig verspielt werden. Wir erwarten an dieser Stelle ein Einlenken der Verwaltung und den völligen Verzicht auf diese finanzpolitisch unnötige und wirtschaftspolitisch gefährliche Gewerbesteuererhöhung.““
Zu den erfreulichen Entwicklungen hinzu kommen im Übrigen in Bezug auf die Grundsteuer B noch systematische Bedenken. Bekanntermaßen wird die gesamte Systematik für die Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 durch den Bund neu geregelt. Zu erwarten ist, dass dies für viele Bürgerinnen und Bürger zu Mehrbelastungen führt. Die Auswirkungen der Systemänderung sollten abgewartet werden, bevor man über eine Anpassung der Steuersätze überhaupt nachdenkt. Rainer Vogt: „Auch im Hinblick auf die Grundsteuer B haben die Bürgerinnen und Bürger ein umsichtiges Handeln von Politik und Verwaltung verdient. Eine Erhöhung verbietet sich daher zum jetzigen Zeitpunkt schon aus diesem Grund.“
Rainer Vogt Angela Diehl Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender 1. stellv. Fraktionsvorsitzende 2. stellv. Fraktionsvorsitzender