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Eingezäunte Hundeauslaufgebiete in Ratingen-West

juri Herrn Bürgermeister Harald Birkenkamp
Herrn Manfred Fiene/Kommunale Dienste
Herrn Werner Kleinrahm/stv. Vorsitzender BezA2
Rathaus 
40878 Ratingen

28. August 2012
 
Antrag zur Überprüfung eines eingezäunten Hundeauslaufgebietes in Ratingen-West
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp, sehr geehrter Herr Fiene,
Sehr geehrter Herr Kleinrahm,
 
über Mitbewohner im Stadtteil West bei unseren monatlichen Bürgersprechstunden haben wir erfahren, dass die Initiative einer großen Gruppe von Hundebesitzern in Ratingen-West, einen eingezäunten Auslauf für ihre treuen Weggefährten in ihrem Stadtteil West einzurichten, von der Verwaltung abschlägig beschieden worden ist.

Die Eingabe von Frau Nicole Fritz, Stendaler Str. 4, 40880 Ratingen, vom 28.06.2012, die Ihnen mit einer Unterschriftenliste von insgesamt 154 Mitbürgern zugeleitet wurde, sowie Ihre Stellungnahme vom 19.07.2012 in dieser Angelegenheit liegen uns vor.

In der Vorlage Nr. 105/2010, die Sie in Ihrer Stellungnahme ansprechen, weisen Sie – neben dem bereits vorhandenen Groß-Hundeauslauf südlich des Grünen Sees – 19 weitere Teilflächen im Ratinger Stadtgebiet aus, die sich nach Ihrer Meinung zur Einrichtung von nicht eingezäunten – also offenen – Hundeausläufen eignen könnten. Allein die Zielrichtung der Vorlage, diesen Katalog an Freiflächen als „leinenlose“, offene Ausläufe festzuschreiben, war Anlass für die Bezirksausschüsse und den zuständigen Fachausschuss (StUmA), den damaligen Verwaltungsvorschlägen im Grundsätzlichen die Zustimmung zu verweigern.

In der Ihnen von der Bürgerinitiative eingereichten Anregung gem. § 24 GO NRW vom 28.06.2012 liegt der Sachverhalt gänzlich anders, da sie vorschlägt, konzentriert auf den hochhausbestimmten Bereich des Stadtteils West eine kleine, mit Buschwerk umsäumte Teilfläche entlang des Haarbaches zwischen Brandenburger Straße und Broichhofstraße als eingezäunten Hundeauslauf nutzbar zu machen. Insofern kann der Inhalt der von Ihnen angesprochenen Vorlage Nr. 105/2010 als Argumentationsgrundlage gegen die Anregung gem. § 24 GO NRW vom 28.06.2012 der 154 Hundehalter – entsprechend Ihrer ablehnenden  Stellungnahme vom 19.07.2012 – nicht herangezogen werden, da in dieser keinerlei Einzäunung vorgesehen war.
 
Gerade ältere Leute mit ihren kleineren Hunden beklagen, dass ihnen ein überschaubarer, umgrenzter Auslauf in der Nähe ihrer Wohnbereiche nicht zur Verfügung steht und machen immer wieder deutlich, dass der wiederholte Hinweis auf die Freilaufmöglichkeit hinter dem Grünen See allein schon wegen der Entfernung dorthin für sie nicht in Frage kommt.

Wir greifen hiermit die Anregung des Bürgervorschlages auf, das ins Auge gefasste kleine Wiesengelände in Höhe der Brücke über den Haarbach ((S065) für eine eingezäunte, mit Buschwerk umwachsene Auslauffläche auszuweisen und bitten Sie um eine Überprüfung dieser Nutzungsmöglichkeit.

Wir beantragen weiterhin einen Ortstermin für den Bezirksausschuss Ratingen West am vorgeschlagenen Standort.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Heinz Brazda                                 Peter Henning
2. stv. Fraktionsvorsitzender           Sachkundiger Bürger
 
               Mitglieder im Bezirksausschuss West (BezA2)


© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 30. August 2012 23:04 Dc

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