
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
19. November 2013
Erhalt der Comenius-Schule als Förderschulstandort in Ratingen
SchulA 20.11.13 TOP 5
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
die Landesregierung des Landes NRW hat im Oktober 2013 das zum 01.08.2014 in Kraft tretende 9.Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz sieht für Kinder mit sonderpädagogischemFörderbedarf einen schrittweisen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer allgemeinenSchule ab dem Schuljahr 2014/15 vor. Weiterhin ist in den Übergangsvorschriften geregelt, dass „der Schulversuch“ Ausbau von Förderschulen zu Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Absatz 5 Schulgesetz NRW“ mit Ablauf des Schuljahrs 2013/2014“ endet.
Nach der Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16.10.2013führt die Landesregierung neue Mindestschülerzahlen für die Fortführung von Förderschulen ein. Danach gilt für Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen sowie für Förderschulen im Verbund (mit mindestens zwei Förderschwerpunkten) zukünftig die Mindestschülerzahl von 144. Die Comenius-Schule (Förderschule im Verbund, Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung) hat in den zurückliegenden Schuljahren als Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Arbeit daran gearbeitet, mehr Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen Ratingens zu beschulen; im gleichen Atemzug hat sie entsprechend weniger Kinder aufgenommen. Dies führte zu einem Rückgang von 108 Schülern im Schuljahr 2010/2011 bis zu 85 Schülern im Schuljahr 2013/2014.
Das Land hat „im Interesse des Vertrauensschutzes“ eine Übergangsfrist eingeführt. Danach müssten ehemalige Kompetenzzentren, die unter den Mindestschülerzahlen liegen, ab dem Schuljahr 2016/2017 jahrgangsweise abgebaut werden. Es wären damit spätestens im Herbst 2015 die Auflösungsbeschlüsse durch die Schulträger zu fassen.
Sofern die Schülerzahlen in den Folgejahren nicht nahezu verdoppelt werden können, würde dies bedeuten, dass die Comenius-Schule gemäß § 2 Absatz 1 der MindestgrößenVOzum Schuljahresbeginn 2015/16 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen dürfte, somit jahrgangsweise abgebaut würde.
Eine unangemessene Reduktion von Förderschulen muss verhindert werden. Es müssen insbesondere adäquate Voraussetzungen geschaffen werden, um dem im 9. Schulrechtsänderungsgesetz verankerten Elternwillen zur Wahl zwischen einer Förderschule und einem Angebot zum gemeinsamen Lernen Rechnung zu tragen. Im Mittelpunkt der Überlegungen muss das Wohl von Schülerinnen und Schülern stehen.
Wir sind von einer Vielzahl besorgter Eltern, insbesondere auch der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Comenius-Schule, Frau Barbara Wolfbauer,gebeten worden, uns für den Erhalt der Schule einzusetzen. Begründet wird die Bitte u.a. damit, dass die Beschulung im Rahmen der Inklusion nicht für jedes Kind ausreichend ist. Für viele Kinder bedeutet der Besuch einer Förderschule nicht Ausgrenzung, sondern eine ihrer Entwicklung und ihren Fähigkeiten angemessene Förderung durch geschultes und erfahrenes Personal. Den Eltern und Kindern muss auch weiterhin die Möglichkeit gegebene werden, individuell zu entscheiden, was das Beste für ihr Kind ist. Nicht für jedes Kind – so heißt es deutlich in einem an uns gerichteten Anschreiben – ist das
„Pressen in die Form der Normalität etwas Positives.“ Eine Zwangsinklusion gilt
es zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir,
die Verwaltung zu beauftragen, für den Erhalt der Comenius-Schule als Förderschulstandortin Ratingen Sorge zu tragen, notfalls im Rahmen einer Dependance-Lösung oder in Trägerschaft des Kreises. Wir halten eine Beschussfassung des Rates als Unterstützung der Verwaltung in ihrem bereits angedeuteten Bestreben, sich für den Erhalt der Comenius-Schule einzusetzen, für erforderlich. Die besorgten Kinder, Eltern und Lehrer haben ein klares Bekenntnis der Politik zum Schulstandort Comenius-Schule verdient.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Diehl Stefan Willmann
1.stellvertr. Fraktionsvorsitzende Schulausschussvorsitzender