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Erlaubte Flugbewegungen am Flughafen werden vielfach überschritten

a380 030610Stadt Ratingen
Herrn Bürgermeister Harald Birkenkamp
Minoritenstr.2-6
40878 Ratingen


Ratingen, den 29.09.2011


Betr.: Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

aus den von Regniet beigefügten Zusammenfassungen der Auswertungen der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf für die Monate September und Dezember 2010 sowie für die Monate Februar, März, April, Juni, Juli und August 2011 (Anlagen 1-8) ergibt sich nach der Auffassung der Fraktion der Bürger-Union im Interesse der vom Flugverkehrslärm betroffenen Ratinger Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit, dass der Flughafen Düsseldorf unter Hinweis auf die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts NRW zur Einhaltung der erlaubten Stundeneckwerte durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nord- Westfalen angehalten werden müsste.

Der vollständige Text der Auswertungen kann wunschgemäß nachgereicht werden.

Die Auswertungen zeigen, dass der Flughafen Düsseldorf anscheinend fast jeden Monat in erheblichem Maß die obigen Beschlüsse nicht beachtet, indem die über Tage in der Hälfte erlaubten 45 geplanten Flugbewegungen pro Stunde mehrmals überschritten worden sind. Tatsächlich sind im Übrigen die 45 Flugbewegungen pro Stunde noch häufiger mit über 50 Flugbewegungen pro Stunde überschritten worden.

Hervorzuheben bleibt ferner, dass in der Nachtstunde von 22.00 bis 23.00 Uhr auch tatsächlich mehr als 33 Flugbewegungen in den Monaten April, Juni, Juli und August 2011 gezählt worden sind.

Angesichts dieser Daten besteht nach Ansicht der Fraktion der Bürger- Union begründeter Anlass, das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen im Hinblick auf das in seiner letzten Betriebsänderungsgenehmigung neu aufgenommene Monitoring - Verfahren um Mitteilung zu bitten, welche Ergebnisse das Monitoring der Flugbewegungen zu den unterschiedlichen Monaten ergeben hat.

Für den Fall, dass sich hierbei Abweichungen zu den in der letzten Betriebsänderungsgenehmigung enthaltenen Verpflichtungen bestätigen sollten, bitten wir nach Klärung um Unterrichtung, welche Maßnahmen das Ministerium zur rechtsgetreuen Einhaltung der Stundeneckwerte getroffen hat bzw. veranlassen wird, um somit seiner in der letzten Betriebsänderungsgenehmigung verankerten Verpflichtung nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Groeben               Heinz Grazikowske
1. stellv. Fraktionsvorsitzender.         Mitglied der Fluglärmkommission


© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 6. Oktober 2011 18:44 Dc
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