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Errichtung Hauptschulbildungsgang/§ 132 c SchulG NRW

classroomHerrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

26. Juni 2018

Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Sekundarstufe bis einschließlich Schuljahr 2022/2023 / Vorlagen 57/2018 und 128/2018
Für: JHA/SchA/HAFAW/Rat
Hier: Errichtung Hauptschulbildungsgang/§ 132 c SchulG NRW


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union beantragt:

Die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu der Vorlage 128/2018 werden wie folgt ergänzt:

Zu 3.
Im Falle einer etwaigen Implementierung von Hauptschulbildungsgängen an der Friedrich-Ebert-Schulesowie an der Käthe-Kollwitz-Schule ist - sobald zulässig - eine Hauptschulklasse einzurichten und von einer Beschulung der Hauptschüler in den Klassen Abstand zu nehmen. Es wird eine grundlegende äußere Differenzierung angestrebt.

4. (neu)
Parallel zur Aufstellung einer Anlass bezogenen Schulentwicklungsplanung an den städtischen Realschulen wird die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Hauptschule in Trägerschaft des Kreises Mettmann als Schwerpunkthauptschule in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 42 der oberen Schulaufsichtsbehörde zu prüfen und die Ergebnisse dieser Beratung in einer Ergänzungsvorlage dem Fachausschuss und Rat zur Beratung vorzulegen.

Begründung:
Die Fraktion der Bürger-Union zeigt sich ernüchtert und verärgert angesichts der vorgelegten Ergänzungsvorlage zur Schulentwicklungsplanung. Erwartet haben wir einen Vorschlag zu einer perspektivisch langfristigen und tragfähigen Planung auf der Grundlage der Schülerzahlen. Das, was die Verwaltung vorlegt, ist ein höchst unbefriedigender, schnell gestrickter Kompromissvorschlag. Dieser wird aus guten Gründen in den jeweiligen Stellungnahmen der betroffenen Schulen (s. Anlagen 1 und 2) abgelehnt.

Es geht eben nicht nur darum, auf irgendeine rechtlich darstellbare Art und Weise mit „minimalinvasiven“ Mitteln zusätzliche Plätze für Schulformwechsler und Seiteneinsteiger mit Hauptschulempfehlung zu schaffen, sondern stattdessen ein ausgearbeitetes Konzept mit qualitativ hochwertiges Bildungsangebot vorzulegen, das den jeweiligen Schülern, Realschülern wie Hauptschülern, optimale Bildungs,- und Entwicklungsmöglichkeiten bietet.

Die Fraktion der Bürger-Union hat sich in den vergangenen Jahren stets für die Stärkung der Realschulen ausgesprochen und u.a. auch maßgeblich dazu beigetragen, dass in Lintorf die Dependance der Käthe-Kollwitz-Schule eingerichtet wird. Mit viel Aufwand konnte der Widerstand der Bezirksregierung „gebrochen“ werden. Der Vorschlag der Verwaltung gemäß § 132 c SchulG NRW vorzugehen, wird zu einer erheblichen Schwächung der städtischen Realschulen führen. Diesen Weg ist die Fraktion der Bürger-Union nicht bereit, mitzugehen.

Die Fraktion der Bürger-Union favorisiert vielmehr die Einrichtung einer Hauptschule in der Trägerschaft des Kreises. Von 10 kreisangehörigen Städten im Kreis Mettmann bieten nur noch 2 Städte, nämlich Erkrath und Velbert, eine eigene Hauptschule an. Diese sind durch die weiten Schulwege von bis zu 90 Minuten pro Strecke für Ratinger Schüler de facto unerreichbar. Auch aufgrund der in diesem Sommer auslaufenden Hauptschule in Mettmann ist es für unsere Fraktion sehr gut vorstellbar, dass die Einrichtung einer Hauptschule in Trägerschaft des Kreises gelingen kann. Auch hier gilt es, gemeinsam mit den anderen Städten im Kreis und der Bezirksregierung einen Weg zu finden, wie er auch bei den Förderschulen möglich war.

Nur für den Fall, dass sich diese Lösung wider Erwarten als nicht realisierbar herausstellen sollte, greifen wir die in der Anlage 9 ersichtlichen Ausführungen der Landtags-Fraktionen der CDU und FDP auf. § 132 c Schulgesetz des Landes NRW sollte dahingehend geändert werden, dass die Beschränkung der äußeren Differenzierung bis zu einem Drittel in § 47 Abs. 2 APO-SI aufgehoben werden soll.

Ohne diese Aufhebung, und dies wurde in den Stellungnahmen der Ratinger Realschulen sehr deutlich, erscheint ein geregelter und den Bedürfnissen der Schüler gerecht werdender Unterricht nicht möglich. Eine Beschulung der Hauptschulkinder in den Klassen ist für die Realschulen nicht handelbar und nicht zu leisten. Insoweit sollte, wenn überhaupt, über § 132c SchulG eine Hauptschulklasse in den Realschulen eingerichtet werden.

Die Bürger-Union erhofft sich durch den modifizierten Beschlussvorschlag eine reelle Chance, dass die seit dem bedauernswerten Auslaufen der Elsa- Brandström- Schule entstandene Lücke in der Schulversorgung für die Ratinger Schülerinnen und Schüler doch noch adäquat geschlossen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                      Angela Diehl
(Fraktionsvorsitzender)    (1.stellvertr.Fraktionsvorsitzende)

Nicole Mielke                   Christian Koch
(Vorsitzende des SchA)    (Sprecher im SchA)


© www.buerger-union-ratingen.de   Dienstag, 26. Juni 2018 14:57 al

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