Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
07.01.2012
I. 88. Flächennutzungsplanänderung Ratingen-West Felderhof II
II. Bebauungsplan SW 263, 3. Änderung Felderhof/Spiegelglasfabrik/
Bahnlinie Düsseldorf-Duisburg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Antrag:
1. Den vorgelegten Beschlussvorschlägen der DS 355/2012 – Flächennutzungsplanänderung und Drucksache 357/2012 – Bebauungsplan Felderhof II vom 28.11.2012 wird in der vorliegenden Form nicht zugestimmt.
2. Um die nachgewiesenen Mängel der Planung zu beheben, wird die Verwaltung
beauftragt, in einer Ergänzungsdrucksache weitere notwendige Konkretisierungen
vorzunehmen. Diese Konkretisierungsmaßnahmen sind bis zum
Satzungsbeschluss im Bebauungsplanverfahren darzustellen und im ergänzenden
städtebaulichen Vertrag rechtlich abzusichern.
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen:
2.1 Altlasten
Nach den umfangreichen Beratungen zum Bebauungsplanverfahren muss mit
Befremden festgestellt werden, dass die bisher gegenüber dem Kreisumweltamt zur
Altlastenbeseitigung verpflichteten Vorgängerunternehmen die vertraglich zugesicherte Altlastenentsorgung nicht durchgeführt haben. Dieser Vertragsverpflichtung ist gegenüber der Stadt Ratingen als neue, bzw. zusätzliche Anspruchsberechtigte zu gewährleisten. Die vertragliche Übernahme der Altlastenentsorgung durch die neue Projektentwicklungsgesellschaft ist in den städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Ratingen aufzunehmen und dem Rat rechtzeitig vor Satzungsbeschluss zwecks Zustimmung vorzulegen.
2.2 Verkehrsverhältnisse im Bebauungsplangebiet Felderhof II
Die Verkehrsführung innerhalb des Wohngebietes Felderhof II wurde im Zuge der
Planüberarbeitung geändert. Die Verkehrsbelastung der inneren Erschließung des
Wohngebietes Felderhof II und deren Aufnahmekapazität sowie die Lärmbelästigung für die in dieser inneren Erschließung liegenden Wohngebäude bedarf einer ergänzenden
Darstellung.
2.3 Immissionsschutz an Wohngebäuden gegen den massiven Bahnlärm.
Nach der aktuellen schalltechnischen Untersuchung zu den Lärmwerten sind massive
Überschreitung der Lärmimmissionen durch den Schienenverkehr der angrenzenden
Güterzugstrecke zu erwarten, die auch nach der Realisierung einer 6 m hohen
Lärmschutzwand bauplanungsrechtlich nicht für alle Wohnbereiche gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse sicherstellen können. Hierzu heißt es auf Seite 18 unter Punkt
5.3.3 im vorgelegten aktualisierten Lärmgutachten wörtlich: „Die vorgesehene Festsetzung der Lärmpegelbereiche stellt nur eine der möglichen Maßnahmen bezüglich Schallschutz dar, vgl. Kapitel 6.3.1. Aufgrund der Höhe der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte ist die Festsetzung von Lärmpegelbereichen im vorliegenden Fall nicht ausreichend“. Das Lärmgutachten skizziert zwar Vorschläge zur Lüftung und Ausrichtung schutzbedürftiger Räume und Grundrissoptimierung, enthält aber keine Konkretisierung der vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen.
Aus diesem Grund ist zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Lebensverhältnisse im
neu geplanten Wohnbaugebiet Felderhof II eine weitere Konkretisierung dieser
passiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Um diese abwägungsrelevante
Problembewältigung nicht aus dem Bebauungsplanverfahren auszuklammern und in die politisch nicht mehr kontrollierten Einzelbaugenehmigungsverfahren zu transferieren, müssen diese Problemlösungsansätze deshalb bis zum Abschluss der
bauplanungsrechtlichen Abwägungen zum Bebauungsplangebiet Felderhof II
konkretisiert und in einer Ergänzungsvorlage dargestellt werden.
Dabei wird die Notwendigkeit gesehen, die passiven Schallschutzmaßnahmen zu allen
Gebäuden bzw. Gebäudeetagen darzustellen, indem das vorgelegte aktualisierte
Lärmschutzgutachten jeweils Überschreitungen des Lärmorientierungswertes nach
Realisierung einer 6 m hohen Lärmschutzwand von 10 oder mehr dB(A) nachts
ausweist.
2.4 Erschütterungsimmissionen im Plangebiet
Die Empfehlung des Gutachters „im Rahmen einer erschütterungstechnischen
Untersuchung die Höhe der zu erwartenden Erschütterungen zu ermitteln und
entsprechende Minderungsmaßnahmen zu dimensionieren“ wurde nicht umgesetzt.
Wir beantragen, entsprechende der Gutachterempfehlung zu überprüfen, ob und welche Vorkehrungen gegen Erschütterungen für die Gebäude vorzusehen sind.
Um auch hier die Problemstellung nicht in die Einzelbaugenehmigungsverfahren zu
transferieren, sind die empfohlenen erschütterungsgutachtlichen Untersuchungen
bereits jetzt vorzunehmen und in der Ergänzungsvorlage dem Rat vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Heinz Brazda
Fraktionsvorsitzender 2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender