
Sehr geehrter Herr Pesch,
sehr geehrter Herr Kral,
ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie neue Warnschilder an der Brücke am
Dickelsbach anbringen lassen würden.
Auch im Namen der vielen Nutzer dieser Brücke herzlichen Dank im Voraus für
Ihre Mühe.
Mit Gruß aus Lintorf von Detlev Czoske
Stellv. Vorsitzender des BezA Ratingen-Lintorf/Breitscheid
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Mein FaceBook Post vom 10.07.2020
GEFÄHRLICHER EINGRIFF IN DEN STRASsENVERKEHR/Jean-Frohnhof-Weg Lintorf
In den letzten
Tagen wurden auf dem Jean-Frohnhoff-Weg, an der Brücke über den Dickelsbach,
die zwei aufgestellten und auf „Glätte bei Nässe“ hinweisende Verkehrszeichen
von Unbekannten abmontiert und entwendet.
Was dieser oder
die Unbekannte/n nicht bedacht haben ist, dass die Brücke, insbesondere bei
Regen, sehr glitschig ist. Dieser Umstand hatte vor der Aufstellung der
Warnschilder bereits zu Verletzungen von Mensch und Tier geführt. Aus diesem
Grund wurden die Warnschilder dort installiert.
Ich rate dem
oder den Unbekannte/n dringend dazu, diese Hinweisschilder wieder dort zu
montieren, wo sie hingehören, bevor Mensch oder Tier zu Schaden kommt. Sollte
dies nicht bis zum kommenden Sonntag geschehen sein, behalte ich mir eine
Strafanzeige gegen Unbekannt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs
vor, denn ein Fuß-/Radweg fällt auch in diese Kategorie.
Der Diebstahl eines Verkehrsschildes ist
nach §145 Abs. 2 oder/und § 315 b des Strafgesetzbuchs strafbar.
Denn die Sicherheit des Straßenverkehrs wird durch die Beschädigung oder
Beseitigung von Anlagen und Fahrzeugen gefährdet. Bereits der Versuch steht
unter Strafe und wer vorsätzlich handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von
bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit sieht das Gesetz eine
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Auch Geldstrafen können ausgesprochen
werden.