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GEFÄHRLICHER EINGRIFF IN DEN STRASSENVERKEHR/Jean-Frohnhof-Weg Lintorf

bruecke dickelsbach 10072020

Sehr geehrter Herr Pesch,
sehr geehrter Herr Kral,

ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie neue Warnschilder an der Brücke am Dickelsbach anbringen lassen würden.

Auch im Namen der vielen Nutzer dieser Brücke herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Mit Gruß aus Lintorf von Detlev Czoske
Stellv. Vorsitzender des BezA Ratingen-Lintorf/Breitscheid

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Mein FaceBook Post vom 10.07.2020

GEFÄHRLICHER EINGRIFF IN DEN STRASsENVERKEHR/Jean-Frohnhof-Weg Lintorf

In den letzten Tagen wurden auf dem Jean-Frohnhoff-Weg, an der Brücke über den Dickelsbach, die zwei aufgestellten und auf „Glätte bei Nässe“ hinweisende Verkehrszeichen von Unbekannten abmontiert und entwendet. 

 

Was dieser oder die Unbekannte/n nicht bedacht haben ist, dass die Brücke, insbesondere bei Regen, sehr glitschig ist. Dieser Umstand hatte vor der Aufstellung der Warnschilder bereits zu Verletzungen von Mensch und Tier geführt. Aus diesem Grund wurden die Warnschilder dort installiert. 

Ich rate dem oder den Unbekannte/n dringend dazu, diese Hinweisschilder wieder dort zu montieren, wo sie hingehören, bevor Mensch oder Tier zu Schaden kommt. Sollte dies nicht bis zum kommenden Sonntag geschehen sein, behalte ich mir eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor, denn ein Fuß-/Radweg fällt auch in diese Kategorie.

Der Diebstahl eines Verkehrsschildes ist nach §145 Abs. 2 oder/und § 315 b des Strafgesetzbuchs strafbar. Denn die Sicherheit des Straßenverkehrs wird durch die Beschädigung oder Beseitigung von Anlagen und Fahrzeugen gefährdet. Bereits der Versuch steht unter Strafe und wer vorsätzlich handelt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Auch Geldstrafen können ausgesprochen werden.



© www.buerger-union-ratingen.de   Freitag, 10. Juli 2020 21:53 DC

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