
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
22. Juni 2015
Antrag: Rat 23.06.2015
GU-Ausschreibung Vorlage 100/2015 TOP 13
Rathaus Fördermittel Vorlage 178/2015 TOP 14
Sehr geehrter Herr Pesch,
sechs Monate nach dem letzten Ratsbeschluss zum Rathausprojekt hat die Verwaltung am Freitagnachmittag, den 12.06.15, nach unserer Sachstandsanfrage vom 28.05.2015 und un-mittelbar vor der Sitzung des HAFAW (16.06.15) die rund 100 Seiten umfassende Vor¬lage in die Ratsfächer gelegt. Dass uns diese wichtige Vorlage erst unmittelbar vor der Bera¬tung vor¬gelegt wird, hatten wir bereits im HAFAW beanstandet und aus diesem Grund bean¬tragt, die Vorlage in den Rat zu verweisen. Die Beratungszeit, die uns insgesamt zur Verfügung stand, um die Vorlage für den Rat zu prüfen ist nach wie vor zu kurz. Wir hätten erwartet, dass die Verwaltung gerade in dieser so wichtigen Angelegenheit den Ratsmitgliedern ausreichend Zeit und Gelegenheit für eine Prüfung lässt. Dies war und ist nicht der Fall. Der Bericht des Control¬lers lag der Verwal¬tung Ende März 2015 vor. Aus welchem Grund die Verwaltung sich knapp weitere drei Monate Zeit mit der Vorlage lässt, ist nicht nachvollziehbar.
Unmittelbar vor der Ratssitzung werden wir mit einer weiteren Vorlage 178/2015 über den Sachstand i. S. Fördermittel unterrichtet. Mit dieser Thematik haben sich zwischenzeitlich eine Großkanzlei, die Bezirksregierung, zwei Ministerien, der Rechnungshof beschäftigt. In der Rats-sitzung am 23.06.2015 soll der Beschluss zur Veröffentlichung der GU-Ausschrei¬bungsunterla-gen gefasst werden, obgleich die Fördermittelfähigkeit offenbar noch nicht ab¬schließend fest-steht. Erst am 09.06.2015 haben Sie sich an das Finanzministerium mit der Bitte um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Hinblick auf die Erbringung eines rechnerischen Nachweises für die Darlegung einer größeren Wirtschaftlichkeit der GU-Vergabe gegenüber der Einzelge-werke-Vergabe gewandt.
Zur Sache:
1. Vorlage 100/2015
Die Fraktion der Bürger-Union hatte sich wegen der Bedeutung und der Kosten der Rathaussa-nierung/des Rathausneubaus stets dafür eingesetzt, dass ein Controller das Großprojekt von Beginn an begleitet. Ursprünglich hatte der Rat auch beschlossen, dass ein Controller von der Entwurfsplanung bis Bauabnahme, also auch die Bauausführung, überprüft. Wir halten eine permanente Abstimmung zwischen Architekten, Fachamt und Controller für zwingend erforder-lich. In der Dezembersitzung des Rates im vergangenen Jahr konnten wir uns nicht mit unse¬rem Antrag durchsetzen, dass eine vollständige, umfas¬sende und nicht nur summarische Über-prüfung der Arbeitsergebnisse erfolgt. Beschlossen wurde nur eine summarische Überprüfung der Arbeitsergebnisse.
Die Vorlage 100/2015 beinhaltet den 43 Seiten umfassenden Bericht des Controllers. Der Cont-roller hat sich sehr intensiv mit den Ergebnissen beschäftigt, so dass hier erfreulicherweise doch nicht nur die vom Stadtrat gegen unsere Stimmen beschlossene summarische Prüfung erfolgt ist. Im Er¬gebnis ist festzuhalten, dass der Controller erhebliche Defizite in allen Berei¬chen festgestellt hat. Die Vielschichtigkeit der Mängel, Risiken und Versäumnisse ist erschre¬ckend und zeigt, dass die Verwaltung offensichtlich mit dem Rathausprojekt überfordert ist. Nur einige Beispiele der Beanstandungen:
- Eindeutige Planungsgrundlagen für den Brandschutz fehlen
- Die Ausführungsplanung widerspricht den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes
- Mengengerüst für Abbrucharbeiten UG fehlt, ebenso Angaben zu Wand- und Deckenstärken und - aufbauten
- Abweichung des geplanten Blendschutzes zu gültigen Vorschriften
- Überarbeitungsbedarf des Leistungsverzeichnisses
- Elektroplan fehlt
- die vorgesehenen Designerfliesen widersprechen den allg. Sparbemühungen
- kein Bauablaufkonzept für die Errichtung des Ostflügels
Die Prüfergebnisse bestätigen die von uns vertretene Auffassung, dass die Begleitung des Pro-jekts durch einen Controller notwendig und unabdingbar ist.
Der Controller hat im Weiteren festgestellt, dass die Herausnahme der Möblierung aus der GU-Ausschreibung zu einer Kostenminimierung führt. Dieser auf erste Sicht sinnvolle Vorschlag liegt auf der Hand, eines Controllers hätte es hierzu eigentlich nicht bedurft.
Für den Controller ist nicht nachvollziehbar, dass der Keller unter dem Hauptgebäude wei-testgehende erhalten bleiben soll. Abgesehen von den Nachtragsrisiken, so heißt es auf Seite 35 des Berichts, wird der Keller nach der Fertigstellung des Gebäudes einen bedeutend höhe¬ren Bauunterhaltungsaufwand erfordern, als wenn diese Bereich neu errichtet werden. Ebenso we-nig wie für den Prüfer ist der Erhalt für uns nicht nachvollziehbar. Wir sprechen uns daher für den sofortigen Abriss des Kellergeschosse - ohne Alternativausschreibung - aus.
Aufgrund der durch den Controller aufgezeigten Defizite ist die Fraktion der Bürger-Union nur bereit für den Fortgang des Rathausprojekts zustimmen, wenn
• die Firma DU Diederichs Projektmanagement mit dem Controlling für die gesamte Bau¬zeit beauftragt wird und die Berichte jeweils zeitnah den Fraktionen zur Verfü-gung gestellt werden.
2. Vorlage 178/2105
Nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grund die Verwaltung zur Frage der Fördermittel - es geht immerhin um knapp 3 Mio. € - nur eine Mitteilungsvorlage vorlegt. Wir meinen, dass wir hier eine konkrete Stellungnahme und einen Beschlussvorschlag hätten erwarten dürfen. Die Fraktion der Bürger-Union ist nicht bereit, die Ausschreibung zu beschließen, solange die Förde-rungsunschädlichkeit nicht feststeht.
3. Beschlussvorschläge Vorlage 100/2015
Wir beantragen die getrennte Abstimmung der Beschlussvorschläge:
I. Beschlusvorschlag 1:
Satz 1:
Neben der Kenntnisnahme des Schreibens des Controllers vom 10.06.2015 sollte der Be-schlussvorschlag auch die Kenntnisnahme des Berichts vom 27.02.2015 vorsehen.
Satz 2:
Der 2. Satz ist überflüssig, da es sich um eine Erläuterung handelt, es gibt hier nichts zu be-schließen.
Satz 3:
Der 3. Satz hat ebenso wenig einen zustimmungsbedürftigen Inhalt, zumal im Beschlussvor-schlag 2 und 3 der Auftrag enthalten ist. Im Übrigen liegen keine Ausschreibungsunterlagen vor.
II. Beschlussvorschlag 2:
Satz 1:
Der Vorlage sind keine Muster zu entnehmen. Eine Kenntnisnahme wird daher nicht erfolgen.
Satz 2:
Änderungsanträge:
Die Verwaltung wird mit der Aufnahme der vorgelegten Planunterlagen sowie der Ausstattungs-beschreibung (allerdings ohne Vorlage der Muster) in die europaweite zu veröffentlichenden Ausschreibungsunterlagen unter der Voraussetzung beauftragt, dass der Finanzminister die Förderungsunschädlichkeit bestätigt und die Firma DU Diederichs Projektmanagement mit dem Controlling für die gesamte Bau¬zeit be¬auftragt wird. Die Berichte des Controllers werden jeweils zeitnah den Fraktionen zur Verfü¬gung gestellt.
Des Weiteren wird beantragt, dass das Kellergeschoss des Hauptgebäudes abgerissen und ohne eine Alternativausschrei¬bung erneuert wird.
III. Beschlussvorschlag 3:
Satz 1 enthält keinen Beschlussvorschlag
Satz 2: wird zugestimmt, obgleich es bei der Kritik am Kostenrahmen, s. unser Antrag vom 17.12.2014 bleibt
Satz 3:
Beschluss zu der Veröffentlichung ist schon unter dem Beschlussvorschlag 2, Satz 2 enthalten, doppel¬ter Beschluss nicht notwendig.
IV. Beschlussvorschlag 4:
Zustimmung
V. Beschlussvorschlag 5:
Es wird kritisiert, dass das Benehmen mit dem LVR noch nicht hergestellt wurde,
i.Ü. erfolgt die Zustimmung.
VI. Beschlussvorschlag 6:
Zustimmung
VII. Beschlussvorschlag 7:
Nicht nachvollziehbar ist, dass die Verwaltung in einer öffentlichen Vorlage darstellt, dass "nicht alle Bereich vollständig untersucht wurden und deshalb Kostenrisiken mit sich bringen." Weiter wird ausgeführt, dass sich "für die Auftragnehmer hierdurch Chancen für Nachträge ergeben." Der spätere GU wird diese Hinweise sicher dankbar aufnehmen. Ein Hinweis im nicht-öffentli-chen Teil hätten wir für sachdienlicher erachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl Annelie Proboszcz
Fraktionsvorsitzender 1. stellv. Fraktionsvors. Ratsmitglied/AK Rathaus