
Der Bürgermeister
der Stadt Ratingen
Herrn Klaus Pesch
Eutelis -Platz 3
40878 Ratingen
Ratingen, 14. Juni 2016
Antrag für den Bezirksausschuss Ratingen-Mitte, Folgeausschüsse und Stadtrat
Integriertes Handlungskonzept Ratingen Zentrum / „Rahmenplan südliche Innenstadt“ 365/2015
Sehr geehrter Herr Pesch,
die Antrag stellenden Fraktion begrüßen die Einleitung des wettbewerbsähnlichen Verfahrens „Rahmenplan südliche Innenstadt“.
Zwecks Konkretisierung der Ziele unter Berücksichtigung bisher gefasster Beschlüsse, sowie zur Hebung von Synergien bei dem anstehenden Wohnprojekt der WOGERA für preiswertes Wohnen an der Hans-Böckler-Straße und dem Ausbau des Parks wird folgender Beschlussantrag gestellt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das wettbewerbsähnliche Verfahren „Rahmenplan südliche Innenstadt“ (INTEK-Maßnahmen Nr. 4) entsprechender der unter IV genannten Vorgehensweise durchzuführen.
2. Die unter III genannten Ziele der Planungen werden wie folgt für die weitere Bearbeitung ergänzt bzw. modifiziert:
2.1. Das Bauprojekt der WOGERA entlang der Hans-Böckler-Str. / Gartenstr. ist zu berücksichtigen.
2.2. Die erforderliche Tiefgarage ist zusammen mit einer städtischen Tiefgarage mit gemeinsamer Ein- und Ausfahrt zur Hans-Böckler-Str. für ca. 100 Stellplätze, zwischen Hans-Böckler-Str. und dem vorhandenen städtischen Kinderspielplatz ohne dessen Inanspruchnahme zu errichten.[1]
[1] „1.Die Planung erfolgt als eingeschossigeTiefgarage mit ca. 120 Stellplätzen. Dabei werden private Grundstücke nicht in das Bauvorhaben einbezogen. Die historische Grabensituation (Bodendenkmal Stadtmauer) ist zu erhalten.
2. Der Bedarf für den Bau einer Ersatztiefgarage ergibt sich aus dem Abriss des Parkhauses Kirchgasse und dem Ziel einer Stärkung und Attraktivierung der Ratinger Altstadt als Einkaufs-, Gastronomie-, Arbeits- und Wohnstandort, sowie des Standortes der Stadthalle.“ (StUmA 25.06.2013, TOP 14)
2.3. Der zum Mehrgenerationenpark zu entwickelnde Park entlang des Beamtengässchens wird um die städtischen Freiflächen entlang der Wallstraße zwischen Beamtengässchen und „Garten der Sinne“ erweitert.
2.4. Das Gelände zwischen „Garten der Sinne“ und der Düsseldorfer Str. kann zu gegebener Zeit für Wohn- oder Geschäfts-/Einzelhandelszwecke entwickelt werden und ist ebenfalls Teil des Rahmenplans.
2.5. Der historische Stadtgraben und die Stadtmauern müssen zumindest im Ansatz nicht nur als Pflastersteinmarkierung, sondern topographisch mit Mauerteilen sichtbar gemacht werden, zwingend im Grünbereich zu 2.3. Auf Beispiele am Obertor und an der Grabenstr. zwischen Minoritenstr. und Düsseldorfer Str. wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ewald Vielhaus Alexander von der Groeben
Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender Bürger-Union Ratingen