
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
24.01.2013
Haushaltsberatungen 2013
Tagesordnungspunkt für die Haupt- und Finanzausschusssitzung (07.03.13) und den Rat (21.03.13)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
wir bitten um Aufnahme des folgenden Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.03.13 und des Rates am 21.03.13:
Einlage der Stadt Ratingen im Kommunalen Versorgungsfonds.
Aufgrund des Versorgungsfondsgesetzes 1999 mussten die Kommunen in den damals neu gegründeten Versorgungsfonds jährlich steigende Zahlungen zur Ansammlung eines Kapitalstocks für die Beamtenversorgung an diesen Fonds zahlen. Das Versorgungsfondgesetz wurde aufgrund der NKF-Einführung aufgehoben.
Diesbezüglich wird auf die Kommentierung zu § 90 Gemeindeordnung verwiesen, in welcher es heißt:
„Die bislang aufgrund des Versorgungsfondsgesetz (EFoG) vom 20. 4. 1999 (GV. NRW. S. 174, geändert am 8. 7. 2003, GV. NRW. S. 420) bestehende Pflicht der Gemeinden, zur Sicherung ihrer Versorgungsaufwendungen eine Sonderrücklage zu bilden ist mit der Einführung des NKF entfallen (vgl. Art. 10 NKFG vom 16. 11. 2004, (GV. NRW. S. 644). Die Pensionslasten werden nunmehr als Rückstellungen unmittelbar auf der Passivseite der Bilanz abgebildet (vgl. Erl. 2.1 zu § 88)“.
Durch das NKF erfolgt somit die Vorsorge für spätere Pensionszahlungen an die Beamten nicht mehr durch geldliche Einzahlungen zur Ansammlung eines Kapitalstocks, sondern lediglich durch eine nur buchmäßige Darstellung in der Bilanz sowie im Ergebnisplan des jährlichen Haushalts. Gelder fließen nicht.
Einzahlungen zur Sicherstellung der künftigen Versorgungszahlungen an Beamte erfolgen mit der NKF-Einführung nicht mehr, die in den Jahren ab 1999 in den Fonds eingezahlten Beiträge der Stadt ruhen seitdem dort.
Laut Eröffnungsbilanz hält die Stadt an diesem Fonds Anteile. Bis zum 31.12.2011 betrug der Wert dieser Anteile 1.690.314,53 €. Es stellt sich die Frage, ob die Stadt Ratingen aus diesem für seine ursprüngliche Aufgabe vorgesehenen Fonds ausscheiden kann, um die bisher dort ruhenden Mittel zu erlösen und dem Haushalt 2013 zuzuführen. Wenngleich die Auflösung zu keinem höheren Ertrag führt, dienen die Mittel aber zur Liquiditätsverstärkung und verringern die Aufnahme von Kassenkrediten.
Die Verwaltung wird gebeten, hierzu Stellung zu nehmen und die derzeitige Höhe des städtischen/gemeindlichen Anteils mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende