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Haushaltsplanentwurf 2015 - beabsichtigte Grundsteuererhöhung

grundsteuer 2015Herrn Bürgermeister Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

07. Januar 2015


Haushaltsplanentwurf 2015 - beabsichtigte Grundsteuererhöhung


Sehr geehrter Herr Pesch,

mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf schlagen Sie zum dritten Mal (im Jahr 2011 und 2012 als Kämmerer) innerhalb weniger Jahre eine Grundsteuererhöhung vor, deren Auswirkungen alle Bürgerinnen und Bürger zu spüren bekommen, dies entweder als Hauseigentümer unmittelbar oder als Mieter über Mietnebenkosten. Die Fraktion der Bürger-Union hatte keine Notwendigkeit für die Erhöhung gesehen und sich bei der Verabschiedung des Haushaltes im Jahr 2011 und im Jahr 2012 gegen die geplante Erhöhung ausgesprochen. Im Jahr 2011 konnten wir uns noch durchsetzen, anders sah dies für das Haushaltsjahr 2012 aus. Eine Mehrheit aus CDU und SPD sowie Bündnis 90 /Grüne hatte für die Erhöhung votiert. Die Jahresrechnungsergebnisse der letzten Jahre - mit Ausnahme des Jahres 2012 - bestätigten unsere Einschätzung, dass wirtschaftlich keine Notwendigkeit zur Grundsteuererhöhung bestanden hat.

Die erneut vorgeschlagene weitere Grundsteuererhöhung bereitet uns "Bauchschmerzen", die vom Landtag NRW beschlossene Solidarumlage, die den städtischen Haushalt erheblich belastet, gilt es zu berücksichtigen. Vorbehaltlich der abschließenden Haushaltsklausurberatung könnten wir uns jedoch eine Zustimmung zur Grundsteuerhöhung vorstellen, wenn folgende verbindlichen Ergänzungsbeschlüsse gefasst werden:

1.
Die Grundsteuererhöhung wird rückgängig gemacht, wenn der Verfassungsgerichtshof NRW oder das Bundesverfassungsgericht die Solidarumlage für verfassungswidrig erklärt.

Dies könnte z.B. dadurch sichergestellt werden, dass im Jahr eines positiven Ge-richtsurteils der Hebesatz einmalig so gesenkt wird, dass für die zurückliegenden Jahre eine Erstattung der Steuern an die Bürgerinnen und Bürger erfolgen kann. Ob dies durch einen Ergänzungsbeschluss zur Haushaltssatzung oder durch eine Hebesatzsatzung erfolgen kann, ist von Ihnen zu prüfen.

2.
In den Grundabgabenbescheiden ist die Notwendigkeit der Grundsteuererhöhung als Teilfinanzierung der durch die rot-grüne Landesregierung vorgeschlagenen und vom Landtag beschlossenen Solidarumlage zu begründen. Der Bürgermeister wird gebeten, dem Stadtrat einen Entwurf des Grundabgabenbescheides zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Groeben              Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                        1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Mittwoch, 7. Januar 2015 10:06 Dc

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