
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
01.Juli 2014
Antrag für das Rechnungsprüfungsamt
hier: Kanalbaumaßnahmen an der Duisburger Straße
Sehr geehrter Herr Pesch,
wir beantragen,
das Rechnungsprüfungsamt zu beauftragen, die Gesamtmaßnahme Duisburger Straße dahingehend zu überprüfen, warum entgegen der bisherigen Haushaltskalkulation mit der Vorlage 178/2014 überplanmäßig weitere Ausgaben in Höhe von 377.157,30 € benö-tigt werden.
Begründung:
Mit der Vorlage 332/2012 wurde dem BVA bereits mitgeteilt, dass Umplanungen vorgenommen werden mussten, die einen zusätzlichen Betrag von 160.000,00 €, der jedoch zur Verfügung stand, erforderlich machten. In dieser Vorlage heißt es aber, dass voraussichtlich darüber hinaus keine weiteren Haushaltsmittel benötigt werden.
Mit der Vorlage 173/2013 wurden weitere 424.417,49 €,
mit der Vorlage 180/20103 weitere 300.000,00 €,
mit der Vorlage 293/2013 weitere 588.893,09 €
sowie mit Vorlage 326/2013 weitere 553.409,06 € und
neu mit Vorlage 178/2014 377.157,30 €, also insgesamt
2.243.877,04 € als überplanmäßige Ausgaben vorgeschlagen und bereitgestellt.
Gegenüber der ursprünglichen Ansatzbildung von 1.756.527,23 € stiegen die Ausgaben um über 128 % (entstammen den Vorlagen 335 + 349). Hinzu kommen auch zusätzliche Ingenieurkosten.
Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln mit konkreten Zahlen lässt darauf schließen, dass hier bereits Rechnungen vorliegen könnten. Mit der Vorlage 335 und 349/2013 wurden zu den von unserer Fraktion gestellten Fragen Ausführungen gemacht, jedoch scheint sich kein Ende der Kostensteigerung abzuzeichnen.
Das Rechnungsprüfungsamt sollte zu folgenden Fragen/Hinweisen eine Überprüfung vornehmen:
1. Ist die vom Fachingenieursbüro vorgelegte Planung und damit die Kostenkalkulation fehlerhaft?
2. Zu welchem Zeitpunkt hätte man die Mehrkosten erkennen können?
3. Hätte dieser Fehler auch vom Fachamt, zumindest zum Teil, rechtzeitig erkennbar sein können?
4. Das Rechnungsprüfungsamt wird gebeten Hinweise bzw. Anregungen zu geben, wie solche erheblichen Mehrausgaben weitestgehend zu verhindern bzw. vorher erkennbar werden können.
5. Sofern Planungs- bzw. Kalkulationsfehler vom Rechnungsprüfungsamt festgestellt werden, bitten wir um einen Hinweis, ob Schadensansprüche gegen das Planungsbüro geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Annelie Proboszcz
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied