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Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der K 31 in Eggerscheidt

eggerscheidt k 31 180809Herrn Bürgermeister Harald Birkenkamp 18.08.09
Rathaus
Minoritenstraße 2-6

40878 Ratingen


Lärmbelästigung durch den Verkehr auf der K 31

Sehr geehrter Herr Birkenkamp,

die K 31 führt in Eggerscheidt unmittelbar an einer dichten Wohnbebauung vorbei. Mehrfach haben sich bereits dortige Bewohner über eine ständige, unnötige Lärmbe­lästigung durch den Straßenverkehr beschwert.

Sämtliche Bewohner auf den Straßen Am Feld und teilweise Hölenderweg haben sich jetzt zusammengefunden und unterschriftlich zum Ausdruck gebracht, dass hier eine baldige Lösung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises erfolgt.

Wir greifen gerne dieses Anliegen auf, indem wir Ihnen beiliegend die vorerwähnte, be­gründete Unterschriftenliste übermitteln.

Hierbei ist es klar, dass die Stadt Ratingen für die K 31 nicht die zuständige Behörde ist. Andererseits geht es hier um Ratinger Bürgerinnen und Bürger, die zu Recht der Auf­fassung sind, dass am ehesten eine sich anbietende schnelle Lösung dadurch erzielt werden kann, wenn sich die Stadt Ratingen in Ihrer Person der Sache annimmt und an die zuständige Straßenbehörde herantritt.

Von den Eggerscheidter Bürgerinnen und Bürgern ist bereits erläutert worden, wie eine Lösung aussehen muss. Vor dem Ortseingang Eggerscheidt in Fahrtrichtung Hösel be­steht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h. Diese sollte beibehalten werden, und zwar solange sie an der Wohnbebauung vorbeiführt. In der umgekehrten Fahrt­richtung gilt dasselbe, wobei hier bereits auf halber Strecke eine Geschwindigkeitsbe­grenzung von 70 km/h auf 50 km/h erfolgt. Es ist
- offen gestanden - nicht einsichtig, weshalb nicht in beiden Richtungen durchgängig man bei der üblichen Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h verbleibt. Die jeweilige Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 70 km/h verführt viele Ver­kehrsteilnehmer, insbesondere auch Motorradfahrer, dazu, gerade an der zu schützen­den Wohnbebau­ung vorbei die jeweilige Geschwindigkeit zu steigern, teilweise erheb­lich über 70 km/h. Darüber hinaus sollte unabhängig davon in dem betreffenden Stre­ckenbereich auch ein Überholverbot ausgesprochen werden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Vorgang un­verzüglich aufgreifen würden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Lothar Diehl
Fraktionsvorsitzender



© www.buerger-union-ratingen.de   Dienstag, 18. August 2009 18:02 dc

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