An den
Bürgermeister der Stadt Ratingen
Herrn Harald Birkenkamp
- Rathaus –
17. Februar 2009
Lärmschutz für Breitscheid an der A 52
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
durch die immer stärker werdende Verkehrsdichte hat die Lärmbelästigung auf der A52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Ruhrtalbrücke für die Breitscheider Bevölkerung permanent zugenommen.
Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Stadt Ratingen für einen aktiven Lärmschutz im Autobahnkreuz nicht zuständig ist. Gleichwohl bitten wir Sie, sich beim Landesbetrieb Straßenbau, als zuständige Behörde, dafür einzusetzen, dass in dem Bereich der A52 von km 66,0 bis km 68,0 in beide Fahrtrichtungen nachfolgende Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden.
1.) „Tempo 80“ von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Die Lärmemission auf der A52 in beide Richtungen kann in diesem Bereich durch Tempo 80 verträglicher gestaltet werden. Zudem ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung kurzfristig und kostengünstig umsetzbar. Auf Essener Gebiet existiert auf der A 52 von KM 75,0 bis KM 82,0 bereits ein für eine erhebliche Lärmentlastung sorgendes Tempolimit. Seit kurzer Zeit ist auch im Autobahnkreuz Breitscheid in beide Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit auf 100 km/h reduziert. Hier sollte diese Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrtrichtung Düsseldorf ab km 68,0 beginnen, in Fahrtrichtung Essen bei km 68,0 enden. Zudem sollte die Geschwindigkeit auf diesem Teilstück in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf 80 km/h reduziert werden.
2.) „Flüsterasphalt“
Da die Fahrbahndecke der A 52 im o.a. Bereich sich in keinem guten Zustand befindet, ist davon auszugehen, dass es in absehbarer Zeit sowohl in Richtung Düsseldorf als auch in Richtung Essen zu einer Fahrbahnerneuerung kommen muss. Bei Geschwindigkeiten über 40 km/h sind die Reifenabrollgeräusche moderner Pkws lauter als die Motorengeräusche, so dass der Straßenbelag eine große Bedeutung für die Schallentwicklung hat. Auf Straßen, die mit mehr als 70 km/h befahren werden, macht sich der so genannte "Flüsterasphalt" lärmmindernd bemerkbar.
3.) Lückenschluss zwischen der vorhandenem Lärmschutzwand und dem Lärmschutzwall
Perspektivisch sollte zusätzlich der Lückenschluss zwischen den vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen auf der A52 in Richtung Essen zwischen km 66,5 und km 67,0 vollzogen werden.
Die angedachten Maßnahmen werden das Lärmproblem sicher nicht vollständig lösen, jedoch wird die Breitscheider Bevölkerung dadurch kurzfristig zu etwas ruhigerem Schlaf finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Diehl Siegfried Tanculski
Ratsmitglied Mitglied im BezALintorf/Breitscheid
Mitglied des BezA Lintorf/Breitscheid