
PRESSEMITTEILUNG vom 27. Juni 2024
Große Steuererhöhungs-Koalition lenkt vom Thema ab
Mit großem Getöse und als „Eilantrag“ deklariert fordert die CDU in dieser Woche von der Verwaltung verschiedene Berechnungen, welche Auswirkungen die nun von der Landesregierung veröffentlichten „aufkommensneutralen“ Hebesätze für die Grundsteuer B tatsächlich auf die Ratinger Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbe haben. Die bundesgesetzliche Anpassung der Grundsteuer B dürfe nicht zu Mehrbelastungen bei Bürgerinnen und Bürgern führen. Interessanterweise ist der Antrag so eilig, dass er erst in der Presse steht und den Ratsfraktionen erst einen Tag später zugeht.
Mit Kritik an diesem fragwürdigen Vorgehen der CDU spart nicht die SPD in einer Presseerklärung am Folgetag.
Beide Parteien streuen damit den Bürgerinnen und Bürgern jedoch Sand in die Augen, sind sie doch Partner der großen Steuererhöhungskoalition, die den Ratinger Doppelhaushalt 2024/25 mit deutlichen Erhöhungen in Gewerbesteuer und Grundsteuer B beschlossen hat. „Wir empfinden es als unredlich, zunächst die Steuern zu erhöhen und sich dann als Verteidiger einer Aufkommensneutralität zu verkaufen.“ so Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzender der Bürger-Union. „Steuererhöhung bleibt Steuererhöhung. Denn die Basis der jetzigen Rechnungen werden die erhöhten Steuersätze von 2024 sein und gerade nicht die bisherigen 2023er Steuersätze“, ergänzte Dr. Michael Krömker, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Bürger-Union.
Kompliziert und unverändert bleibt die Sachlage. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund vorgegeben, die Grundsteuersystematik zu ändern. Dem ist der Bund nur sehr spät und quasi auf den letzten Drücker nachgekommen. Politisch besteht Einigkeit, dass jedenfalls in der Summe das Grundsteuervolumen einer Kommune unverändert bleiben soll – das Prinzip der „Aufkommensneutralität“. „Der Teufel steckt jedoch im Detail, denn dass wirklich jeder Haushalt nahezu dasselbe zahlt wie vorher, wird sich nur schwer umsetzen lassen“, so Krömker weiter.
Um diesem Ziel so nahe wie möglich zu kommen, hat die Bürger-Union bereits mit Antrag vom 18.03.2024 vorgeschlagen, durch differenzierte Hebesätze eine nochmalige erhebliche Mehrbelastung der Haus- und Wohnungseigentümer sowie der Mieter zu vermeiden und den Kämmerer gebeten, das erforderliche Zahlenmaterial vorzulegen, sobald das NRW-Finanzministerium dieses den Kommunen zur Verfügung stellt. In der Ratssitzung vom 7.5.2024 hat der Kämmerer den Ratsfraktionen dann zugesichert, schnellstmöglich die erforderlichen Daten vorzulegen und die tatsächlichen Belastungen von Haushalten mit Beispielsrechnungen zu unterlegen. Für den jetzt vorgelegten „Eilantrag“ der CDU bestand also keine Notwendigkeit. Die beantragten Inhalte sind längst beschlossene Sache.
Angela Diehl, erste stellvertretende Fraktions-Vorsitzende der Bürger-Union erklärte abschließend: „Wieder einmal zeigt sich, dass die Verabschiedung eines Doppelhaushalts 2024/25 ein systemischer Fehler war. Für die Aufkommensneutralität werden wir die Grundsteuer B ohnehin komplett neu justieren und die Haushaltssatzung anpassen müssen.“