
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
22. November 2015
Rathaus - voraussichtlich jetzt bekannte weitere Mehrkosten
Aufhebung der GU-VergabeSehr geehrter Herr Pesch,
das Ergebnis der Submission zum Rathausprojekt liegt vor, in der Presse wird darüber bereits berichtet. Demnach sollen nur zwei Generalunternehmer Gebote abgegeben haben, die voraussichtlichen, jetzt bekannten weiteren Mehrkosten sollen bei 5 Mio. €, also 1/5 über den geplanten Kosten liegen. Die Kostenberechnung des Architekturbüros PASD, geprüft vom Controllingunternehmen Assmann, lag bei 26,5 Mio. €. Im Rat wurde am 17.12.2014 unter Berücksichtigung eingetretener Kostensteigerungen, Zusatz- und Mehrkosten sowie Risikobewertungen ein Kostenrahmen von 28,8 Mio. € beschlossen. In der Ratssitzung hatten wir diese erneute Kostensteigerung, die unseres Erachtens u.a. darin begründet liegt, dass die Ausführungsplanung nicht durch einen Controller begleitet wurde, kritisiert und uns dagegen ausgesprochen. Auch dieser Kostenrahmen scheint nun Makulatur zu sein, im Raum stehen z. Zt. Mehrkosten von 5 Mio. €, wir reden also über Baukosten von 33 Mio. €. Die Fraktion der Bürger-Union ist nicht bereit, diese Mehrkosten mitzutragen, geschweige denn durchzuwinken. Ein "Augen zu und durch" wird es mit uns nicht geben.
Die von unserer Fraktion stets geäußerte Kritik gegen die Vergabeausschreibung an einen Generalunternehmer hat sich leider bestätigt. Unsere stets gestellten kritischen Fragen mündeten in die vom Rat am 17.06.2013 beschlossene Vorlage 176/2013. Zu Recht hatte die Verwaltung damals darauf hingewiesen, dass ein Generalunternehmer am Ende seiner Kostenkalkulation einen sog. GU-Aufschlag von ca. 15 -18 % vornehmen wird. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus ca. 10 % für die Ausschreibung, Vergabe, örtliche Bauleitung (i.W. Koordination der Subunternehmer), Abnahme und Abrechnung, ca. 3 % für allgemeine Geschäftskosten und 5 % für Wagnis und Gewinn. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Differenzwert zwischen der Kalkulation von 28,8 Mio. € und den vorliegenden Angeboten von 33 Mio. €.
Wir meinen, dass wir, wenn wir unsere Aufgabe, verantwortungsbewusst mit Steuergeldern umzugehen, ernst nehmen, hier die Reißleine ziehen müssen. Bereits im Jahr 2013 hatten wir uns nach den Möglichkeiten der Aufhebung einer GU-Ausschreibung für den Fall, dass ausschließlich überhöhte Angebote abgegeben werden, erkundigt. Das Rechtsamt hatte mit Stellungnahme vom 21.6.2013 hierzu Folgendes ausgeführt:
"Eine solche Aufhebung ist gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A möglich. Der Fall ist zwar nicht ausdrücklich in dem Katalog der Aufhebungsmöglichkeiten aufgenommen. Es ist jedoch anerkannt, dass es sich hier um einen Fall eines "anderen schwerwiegenden Grundes" handeln kann. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass "bei einer sorgfältigen, nachvollziehbaren und dokumentierten Kostenschätzung für den Fall von deutlich überhöhten Angeboten bei einer Überschreitung ab 10 % schon eine Aufhebung in Betracht kommen kann. (BGH 20.11.2012; X ZR 108/10; Ingenstau/Korbion, VOB, § 17 VOB/A Rdn. 33)." Da die Angebote vorliegend nicht nur um 10 %, sondern sogar um 20 % die Kostenberechnung übersteigen, liegt nach der eigenen Rechtsauffassung der Verwaltung ein Aufhebungsgrund vor, es sei denn, die Kosten könnten durch Einschränkung des Leistungsspektrums noch sinnvoll reduziert werden.
Die Fraktion der Bürger-Union spricht sich daher für die Aufhebung der GU-Ausschreibung aus, da es nur so möglich sein wird, den beschlossenen Kostenrahmen von 28,8 Mio. € einzuhalten. Die "Overhead-Kosten" für einen Generalunternehmer fallen weg, die Vergabe könnte transparent gestaltet werden. Jedes Gewerk bietet aufzugreifendes Einsparungspotential. Die Einzelvergabe der Gewerke hätte auch den Vorteil, dass der regional/örtliche Wettbewerb gestärkt würde. Eine erneute Zeitverzögerung des Projekts ist nicht zu befürchten, denn es liegt eine komplette und detaillierte Ausführungsplanung vor, auf dessen Grundlage eine zeitnahe Einzelvergabe möglich ist.
Für die Aufhebung der GU-Vergabe spricht auch, dass damit die von uns als durchaus realistisch einzuschätzende Gefahr der Rückzahlung der Fördermittel (einschließlich einer 6% Verzinsung) nicht mehr im Raum steht. Wir hatten dies bereits in unserem Antrag vom 22.06.15 und in der Ratssitzung vom 23.06.15 thematisiert. Nach erneuter Prüfung hatten wir unsere weiteren Bedenken auch mit Schreiben vom 12.08.15 und 03.09.15 zum Ausdruck gebracht. Die GU-Vergabe ist bei öffentlichen Baumaßnahmen nur in ganz begründeten Ausnahmefällen möglich, eine zur Rechtssicherheit erforderliche schriftliche Ausnahmebestätigung über die Förderunschädlichkeit liegt nicht vor. Die Gefahr der Rückforderung der beantragten Fördermittel ist nicht unerheblich, so dass wir die Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt für notwendig erachtet haben. Nach unserem Kenntnisstand hatten Sie dies bisher nicht veranlasst.
Aufgrund der genannten Gründe beantragen wir
die Aufhebung der GU-Vergabe für das Rathausprojekt. Aufgrund der Bedeutung und Wichtigkeit des Projekts meinen wird, dass dieser TOP nicht auf der Tagesordnung der ohnehin mit TOPs überfrachteten Etatberatungssitzung des nächsten Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses untergehen sollte, so dass wir hierfür
die Einberufung einer Sondersitzung des HAFAWs beantragen. Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende