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Sachstandsanfrage zum Ratsbeschluss vom 19. 02.2019 / KAG-Straßenbaubeiträge

duisburger str. 070813 iHerrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

 26.04.2021

Antrag auf TOP HAFA/Rat am 11.05.2021
Sachstandsanfrage zum Ratsbeschluss vom 19. Februar 2019
Abschaffung/Reduzierung der Straßenbaubeiträge – KAG


Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union spricht sich seit Jahren für die Abschaffung der Straßenbaubeträge in NRW aus. Hierbei hat sie die Initiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“ nach dem Vorbild in Bayern und Baden-Württemberg unter Federführung des Bundes der Steuerzahler NRW unterstützt. Mit Antrag vom 16. Januar 2019 beantragten wir die Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen der Stadt Ratingen (KAGStrBeitrSR) festgelegten Beitragshöhe.

In der Sitzung des Rates der Stadt Ratingen vom 19. Februar 2019 wurden auf Antrag der Bürger-Union Ratingen, trotz Ihrer Gegenstimme und der Gegenstimmen der CDU- und FDP-Fraktionen, Sie und Ihre Verwaltung mehrheitlich beauftragt, eine Satzungsänderung zu erarbeiten, in der

1. die satzungsgemäßen Straßenbaubeiträge jeweils an den untersten Grenzen der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes ausgerichtet werden und

2. die bereits abgeschlossenen, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen Berücksichtigung finden.


Zudem wurde ebenso beschlossen:

3. Bis zur Satzungsänderung werden keine Rechnungen erstellt.


Nach nunmehr mehr als 2!! Jahren müssen wir leider feststellen, dass Sie den Beschluss und den damit verbunden Auftrag an Sie und Ihre Verwaltung immer noch nicht abgearbeitet haben. Es liegt bisher diesbezüglich keine Beschlussvorlage vor. Somit haben Sie den mehrheitlichen Beschluss zur Abschaffung/Reduzierung der Straßenbaubeiträge – KAG, immer noch nicht abgearbeitet.

Aus Lintorf hören wir, dass Bescheide über Straßenbaubeiträge auf der Grundlage der Satzung aus dem Jahre 2004 ergangen sind. Dies widerspricht dem mehrheitlichen Beschluss, für bereits abgeschlossene, aber noch nicht abgerechneten Maßnahmen, bis zur Satzungsänderung keine Rechnungen mehr zu erstellen. Für den wahrscheinlichen Fall, dass im oben genannten Fall wegen der Nichterarbeitung der beschlossenen, novellierten Satzung eine Verjährung der Forderungen drohte, wäre es unseres Erachtens Ihre Pflicht gewesen, dem Rat dies zur Anzeige zu bringen und rechtzeitig eine neue Satzung zu beschließen. Auch die am 01.01.2020 in Kraft ge-tretenen Änderungen im Kommunalabgabengesetz des Landes NRW können nicht als Begründung für den bislang immer noch nicht abgearbeiteten Ratsbeschluss angeführt werden.

Wir beantragen,

den TOP Straßenbaubeiträge/KAG-Satzung auf die Tagesordnung der nächsten HAFA/Ratssitzung zu nehmen.


Wir erwarten einen Sachstandsbericht zu folgenden Fragen:

- Ist es zutreffend, dass trotz des Ratsbeschlusses vom 19.02.2019, der vorsieht, dass bis zur Satzungsänderung keine Rechnungen erstellt werden, Bescheide erlassen wurden?

- Wie viele Grundstückseigentümer in Ratingen haben Bescheide zu KAG Maßnahmen erhalten?

- Wie hoch ist die Gesamtsumme der versendeten Bescheide zu KAG-Maßnahmen?

- Gegen wie viele Bescheide wurden mit welchem Ergebnis Rechtsmittel eingelegt?



Wir erwarten zeitnah die Erstellung der vor zwei Jahren beschlossene Vorlage. Unseres Erachtens sind

- sämtliche bereits gezahlten Beiträge zu KAG-Maßnahmen, die nach dem 19. Februar 2019 gel-tend gemacht wurden, umgehend an die Grundstückseigentümer zurückzuzahlen.

- sämtliche nach dem 19. Februar 2019 erlassenen Bescheide zu KAG-Maßnahmen zurückzu-nehmen. Nach der noch zu beschließenden Satzungsänderung sind neue Bescheide auf der Grundlage der neuen Satzung zu erlassen.


Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                                            Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                           1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Montag, 26. April 2021 10:42 dc

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