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Sanierung und Teilneubau Rathaus, 266/2014 - TOP 8 Ratssitzung 17.12.14

rathaus pasdHerrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

17. Dezember 2014

Sanierung und Teilneubau Rathaus, Vorlage 266/2014
TOP 8 Ratssitzung am 17.12.14

Sehr geehrter Herr Pesch,

die Fraktion der Bürger-Union kritisiert die eingetretene Kostensteigerung des Rathausprojektes auf 28,8 Mio. € .

Unter Ziffer 4 wird vorgeschlagen, dass nach Abschluss der Leistungsphasen 5 und 6, nach der Ausführungsplanung und der Vorbereitung der Vergabe, ein Controlling-Un-ternehmen mit der summarischen Überprüfung der Ergebnisse bezüglich technischer Richtigkeit und sich anbietender Optimierungsmöglichkeiten eingeschaltet werden soll. Der Controller soll demzufolge also erst zu einem Zeitpunkt tätig werden, nachdem die komplette ausführungsreife Planung aller Gewerke sowie die ausgearbeiteten Vergabenunterlagen vorliegen. Sollte sich, was zu erwarten ist, herausstellen, dass Optimierungsmöglichkeiten bestehen, werden Planungsänderungen erforderlich, die nicht nur zu einer weiteren Verzögerung, sondern insbesondere auch zu einer Kostensteigerung bei den Planungskosten führen wird. Dies hätte vermieden werden können, wenn die Fachverwaltung mit Beginn bzw. vor der Ausführungsplanung ein Controlling-Unternehmen mit der Begleitung beauftragt hätte. Aus welchem Grund dies bei diesem für die Stadt Ratingen so bedeutsamen und sensiblem Großprojekt zu Lasten der Steuerzahler nicht geschehen ist, ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar und wird beanstandet. Die Ausführungsplanung und das Controlling hätten parallel laufen müssen, um eine permanente Abstimmung zwischen Architekten, Fachamt und Controller zu gewährleisten.

Ein Controlling "light" (=summarische Prüfung), wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen wird, ist nicht zielführend, bringt nichts und ist mit der Bürger-Union nicht zu machen. Das Einschalten eines Controllers würde nur dann Sinn machen, wenn die Ausführungsplanung vollständig überprüft wird. Die Fraktion der Bürger-Union spricht sich daher für eine umfassende Prüfung der Arbeitsergebnisse bezüglich technische Richtigkeit und sich anbietenden Optimierungsmöglichkeiten, inklusive Überprüfung der Kostenberechnung und der Terminschiene durch einen Controller aus. Voraussetzung ist die Beauftragung eines renommierten Controlling-Unternehmens, welches durch umfassende Referenzen seine Erfahrung nachweist.

Unter Ziffer 5 des Beschlussvorschlages soll eine Großkanzlei damit beauftragt wer-den, die öffentliche Ausschreibung und die Vergabe zu begleiten und Nachträge abzuwehren. Die Kosten sollen bei 125.000,00 € liegen. Ausweislich der Erläuterungen unter Punkt 6 der Vorlage wurden die Rechtsanwälte Steinert und Pooth bereits mit der Aufgabe betraut. Wir bitten daher um Klarstellung, ob die Beauftragung bereits erfolgt ist und ob die Kanzlei bereits in dem Projekt tätig war und falls ja, welche Kosten bisher entstanden sind. Die Begründung für das Einschalten der Großkanzlei - "Größe des Projekts und komplexe Aufgabenstellung erfordert eine kontinuierliche Begleitung" - hätte die Beauftragung der Controlling-Firma während der Ausführungsplanung gerechtfertigt, die Erforderlichkeit für eine Beauftragung von Rechtsanwälten folgt daraus nicht.

Wir halten es für nicht notwendig, für den beschriebenen Aufgabenbereich eine Kanzlei zu mandatieren. Im Kreis Mettmann wurden ähnlich große Bauvorhaben ohne anwaltliche Begleitung durchgeführt, z. Bsp. Neubauten Gesamtschule Langenfeld, Hilden Hildorado Hallen und Spaßbad, Bücherei und Errichtung Tiefgarage Nove Mestoplatz, Kreisverwaltung Mettmann, Umbau einer ehemaligen Fabrikhalle zu Büroräumlichkei¬ten etc..

An dem Projekt sind eine Vielzahl von externen Planern, ein Projektleiter und das Hochbauamt beteiligt. Wenn die Pläne und Vergabeunterlagen fachlich sorgfältig erar-beitet wurden, besteht nach unserer Überzeugung kein Grund für diese kos-tenträchtige Beauftragung. Im öffentlichen Vergaberecht ist alles eindeutig und klar geregelt. Die Vorschriften können durch das Rechtsamt abgearbeitet werden. Auch das weitere Aufgabengebiet - Nachträge - rechtfertigt die Beauftragung nicht. Bei einer Vielzahl von Bauvorhaben gibt es Nachträge, so dass es hier keine Besonderheiten zu berücksichtigen gibt. Die Abwehr ungerechtfertigter Nachträge hat in der Regel ihren Grund in lückenhaften und nicht sorgfältig bearbeiteten Ausschreibungsunterlagen. Dies gilt es im Vorfeld zu vermeiden. Offenbar hat die Verwaltung kein Vertrauen in ihr eigenes Rechtsamt.

Hier zeigen sich im Übrigen die finanziellen Auswirkungen des gegen unsere Stimmen getroffenen Ratsbeschluss, auf einen Rechtsdezernenten zu verzichten. Wir werden in diesem Zusammenhang auch nicht müde, erneut darauf hinzuweisen, dass die Stelle des Amtsleiters im Rechtsamt vakant ist. Hier bedarf es dringend einer Neubesetzung.

Aufgrund der Größe und der Bedeutung des Projekts halten wir die weitere Beratung im Arbeitskreis nicht mehr für angemessen, so dass wir uns für die Auflösung des Arbeitskreises Rathaus aussprechen.

Wir bitten getrennt über die Beschlussvorschläge der Verwaltung abzustimmen und beantragen,

1.
Der Rat der Stadt nimmt mit Kritik und Bedenken die Kostenberechnung in Höhe von 28,8 Mio. € zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung der in der Vorlage 240/2012 genannten Zusatzmaßnahmen und zusätzlichen Risikobewertungen werden zu-sätzlich 1,6 Mio. € überplanmäßig als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2014 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der nicht erforderlichen Inanspruchnahme von im Jahr 2014 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Bereich des Abwasserbeseitigungskonzepts (Haushaltsstellen 11.20.10/0314.785300, 11.20.10/0335.785).

Die weiteren durch ständig externes begleitendes Controlling teilweise vermeidbaren Mehrkosten werden nicht überplanmäßig bereitgestellt.

Die zusätzlichen konsumtiven Kosten von 185.000,00 werden in den Haushalten der Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung gestellt.

2.
Der errechnete Fertigstellungstermin für den 26.05.2017 wird gemäß Generalab-laufplan mit Stand vom 21.07.2014 vom Rat zur Kenntnis genommen (Satz 1 Be-schlussvorschlag 2).

Erläuterung:
Satz 2 und 3des Beschlussvorschlages werden abgelehnt, da es sich um Erläuterungstext handelt und darüber nicht abzustimmen ist. Der Rat soll sich selbst etwas empfehlen.

3.
Der Beschlussvorschlag 3 der Verwaltung wird zugestimmt

4.
Der Beschlussvorschlag 4 wird abgelehnt.

Ein renommiertes Controlling-Unternehmen, welches seine Erfahrung durch um-fassende Referenzen nachweist und dessen Beauftragung vom HAFAW freigegeben werden muss, wird eine vollständige, umfassende, und nicht nur summari-sche Überprüfung der Arbeitsergebnisse und -unterlagen bezüglich technischer Richtigkeit und sich anbietenden Optimierungsmöglichkeiten, inklusive Überprüfung der Kostenberechnung und der Terminschiene vornehmen.

5.
Der Beschlussvorschlag 5 wird abgelehnt.

6.
Der Arbeitskreis Rathaus wird aufgelöst. Ab sofort ist im Hauptausschuss und im Rat über den Fortgang des Rathausprojektes zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Groeben         Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                  1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende


© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 18. Dezember 2014 10:59 Dc

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