
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
19. Juli 2015
TOP für die nächste Bezirksausschusssitzung Lintorf/Breitscheid Baumaßnahmen an der A 52 beendet, Lärmschutz bleibt auf der Strecke
Sehr geehrter Herr Pesch,
rund 110.000 Fahrzeuge befahren im Bereich des Autobahnkreuzes Breitscheid im täglichen Durchschnitt die A 3, 96.000 sind es auf der A 52 und immerhin 26.000 auf der A 524. Das Autobahnkreuz (AK) Breitscheid ist somit einer der am stärksten befahrenen Knotenpunkte Deutschlands.
Wir nehmen Bezug auf unseren heutigen Antrag „TOP für die nächste Bezirksausschusssitzung Lintorf/Breitscheid / Baumaßnahmen und Lärmschutz an der A 524" und unseren in dieser Angelegenheit gestellten Antrag „Lärmschutz für Breitscheid an der A 52" vom 17.02.2009, der Antwort der Verwaltung vom 09.03.09, unserem erneuten Anschreiben vom 14.05.2009 und die entsprechende Antwort der Verwaltung vom 26.05.2009
http://www.buerger-union-ratingen.de/images/BuRatingen/laermschutz--a-52-briefe.pdf
sowie unserem weiteren Antrag vom 13.10.2009
http://www.buerger-union-ratingen.de/Laermschutz-an-der-A-52--Tagesordnung-Bezirksausschusssitzung-Lintorf-Breitscheid_1183.aspx
Uns ist bewusst, dass die Stadt Ratingen für einen aktiven Lärmschutz im Autobahnkreuz nicht zuständig ist. Im Vergleich zu der Situation im Jahr 2009 hat sich zwischenzeitlich im Bereich Breitscheid aber Einiges verändert:
- Im vergangenen Jahr wurden bei Baumaßnahmen an der A52 die früheren Mittelleitplanken entfernt und durch Betontrennwände ersetzt und etliche Bäume gerodet.
Durch diese Maßnahmen hat sich für die Breitscheider Anwohner der Verkehrslärm zumindest subjektiv verdoppelt. Die Breitscheider Bürgerinnen und Bürger können nicht verstehen, dass in Höhe Ratingen-Lintorf in der Nähe des Breitscheider Kreuzes beim Aus-/Umbau des AD Breitscheid eine aufwändige Lärmschutzwand errichtet wurde, aber für die Wohngegend rund um die Straße ‚Am Höfel‘ keine Lärmschutzmaßnahmen getroffen wurden.
Auch hier weisen wir darauf hin, dass „Straßen NRW" auf Nachfrage verlauten ließ, dass an bestehenden Straßen gemäß den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - Maßnahmen der so genannten Lärmsanierung durchgeführt werden könnten. Diese Maßnahmen seien eine freiwillige Leistung des Bundes, die je nach verfügbaren Haushaltsmitteln und Dringlichkeit durchgeführt würden. Lärmschutzmaßnahmen kämen aber nur in Betracht, wenn die im Bundeshaushalt 2010 festgelegten Auslösewerte überschritten würden und die Kosten nicht außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Die Auslösewerte richten sich nach den zu schützenden Gebieten. Dabei werden für die Lärmsanierung drei Kategorien unterschieden:
67/57 dB(A) Tag/Nacht für Wohngebiete
69/59 dB(A) Tag/Nacht für Mischgebiete bzw. Bebauung im Außenbereich
72/62 dB(A) Tag/Nacht in Gewerbegebieten
Sehr geehrter Herr Pesch, wir beantragen für die nächste Sitzung des Bezirksausschusses Ratingen-Lintorf/Breitscheid den Tagesordnungspunkt
„Baumaßnahmen an der A 52 beendet und der Lärmschutz bleibt auf der Strecke?"
Hierzu bitten wir ebenfalls einen kompetenter Mitarbeiter von „Straßen NRW" einzuladen. Wir bitten insbesondere um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden im Zuge der Baumaßnahmen an der A 52 Aufmessungen der Höhen und Entfernungen als Teil einer Vermessungsaufnahme der Gebäude zu beiden Seiten der gesamten A 52 durchgeführt?
- Ist die lärmtechnische Untersuchung für den Abschnitt AK Breitscheid bis hinter den Ortsteil Breitscheid abgeschlossen?
-Wurde ein Konzept erstellt und hierin auch die Lärmbelästigung geprüft?
Zudem bitten wir Sie, dass Sie sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, als zuständige Behörde, dafür einsetzen, dass in dem Bereich der A52 von Km 66,0 bis Km 68,0 in beide Fahrtrichtungen nachfolgende Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden.
1.) „Tempo 80" von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Die Lärmemission auf der A52 in beide Richtungen kann in diesem Bereich durch Tempo 80 verträglicher gestaltet werden. Zudem ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung kurzfristig und kostengünstig umsetzbar. Auf Essener Gebiet existiert auf der A 52 von KM 75,0 bis KM 82,0 bereits ein für eine erhebliche Lärmentlastung sorgendes Tempolimit. Seit kurzer Zeit ist auch im Autobahnkreuz Breitscheid in beide Fahrtrichtungen die Ge-schwindigkeit auf 100 km/h reduziert. Hier sollte diese Geschwindigkeitsbegrenzung in Fahrtrichtung Düsseldorf ab km 68,0 beginnen, in Fahrtrichtung Essen bei km 68,0 enden. Zudem sollte die Geschwindigkeit auf diesem Teilstück in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf 80 km/h reduziert werden.
2.) Lückenschluss zwischen der vorhandenem Lärmschutzwand und dem Lärmschutzwall
Der Lückenschluss zwischen den vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen auf der A52 in Richtung Essen zwischen km 66,5 und km 67,0 sollte endlich vollzogen werden. 3
Die angedachten Maßnahmen werden das Lärmproblem sicher nicht vollständig lösen, jedoch wird die Breitscheider Bevölkerung dadurch kurzfristig zu etwas ruhigerem Schlaf finden können. Mit freundlichen Grüßen
Angela Diehl Detlev Czoske
1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende stellv. Vorsitzender im BezA Lintorf