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Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes und der Durchführungsverordnung

rathausHerrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2 - 6
40878 Ratingen

11.06.2024

Antrag auf Tagesordnungspunkt und Prüfauftrag für den Haupt- und Finanzausschuss am 25.06.2024 sowie Ratssitzung am 02.07.24
Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes und der entsprechenden Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Ratingen



Sehr geehrter Herr Pesch,

seit dem 01.04.2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) bundesweit in Kraft getreten. Obgleich der Landesgesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz öffentlich als „handwerklich schlecht gemacht“ bezeichnete, erfolgte durch das MAGS mit Wirkung vom 17.05.2024 die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) mit dem entsprechenden Bußgeldkatalog.

Trotz erheblicher Kritik des Deutschen Städte und Gemeindebundes müssen in Zukunft die Kommunen und deren Ordnungsämter die Einhaltung der gesetzlichen und ordnungsrechtlichen Vorgaben kontrollieren und sanktionieren. Die Fraktion der Bürger-Union teilt im Wesentlichen die oben vorgebrachten Bedenken und die sachliche Kritik und möchte vor allem vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendschutzes das Thema und die städtische Strategie erläutert bekommen.

Für unsere Kommune interessieren uns in diesem Zusammenhang folgende Fragestellungen:

- Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, ein generelles Konsumverbot auf städtischen Veranstaltungen, Veranstaltungen der RMG sowie Volks- und Heimatfesten in Ratingen durchzusetzen?
- Sind bereits, wenn ja, wie viele Verstöße seit Inkraftreten der COwiVO in Ratingen geahndet worden?
- Wirkt sich die neue Rechtslage auf die Arbeitsbelastung des kommunalen Ordnungsdienstes aus? Sieht die Verwaltung hier Notwendigkeiten einer personellen Aufstockung der betreffenden Abteilung?
- Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, in Absprache mit den Stadtwerken Ratingen dafür Sorge zu tragen, dass die Hausordnung der Ratinger Bäder dahingehend angepasst wird, dass der Konsum von Cannabis generell untersagt wird?
- Ist der Verwaltung bekannt, dass sich insbesondere der Außenbereich der Stadthalle sowie der Bereich um das Rathaus/ Hochzeitsgarten gerade in den Abend und Nachtstunden zu beliebten Konsumräumen entwickelt haben, mit einhergehenden negativen Konsequenzen wie einer starken Vermüllung der Areale?
- Ist in Ratingen eine Cannabisverbotszonenkarte geplant oder bereits in Arbeit und wenn ja, wann ist mit der entsprechenden Veröffentlichung zu rechnen?
- Sieht die Verwaltung eine rechtliche Möglichkeit, über die im Bundesgesetz festgelegten Restriktionen hinaus beispielsweise die Ratinger Fußgängerzone oder den Berliner Platz auch in den Abend- und Nachtstunden zu Cannabisverbotszonen zu erklären?
- Sieht die Verwaltung angesichts der neuen Rechtslage die Notwendigkeit, die Beratungsangebote für Jugendliche und Heranwachsende auszuweiten bzw. die Präventionsarbeit durch Jugendamt und Schulsozialarbeiter zu intensivieren?


Wir möchten die Verwaltung bitten, in den o.g. Sitzungen eine erste mündliche Stellungnahme zu den Fragestellungen abzugeben. Aufgrund der Wichtigkeit des Themas ist darüber hinaus die Erstellung einer Vorlage erforderlich. Die Verwaltung sollte daher möglichst bis zum Herbst 2024 eine Vorlage erstellen, die sowohl die ordnungsrechtlichen Konsequenzen wie die neuen Herausforderungen im Jugendschutz beleuchtet.

Die Fraktion der Bürger-Union beantragt deshalb zusätzlich:

Die Verwaltung wird gebeten, mittels einer Vorlage die Vorgehensweise bzw. Strategie bezüglich des KCanG und seiner Auswirkungen auf die Stadt Ratingen in ordnungsrechtlicher Hinsicht sowie unter dem Gesichtspunkt des Kinder- und Jugendschutzes zu beleuchten sowie konkrete Handlungsempfehlungen bezüglich der oben aufgeworfenen Fragestellungen zu entwickeln.


Mit freundlichen Grüßen

Rainer Vogt                                 Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                1. Stellv. Fraktionsvorsitzende


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