
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Rathaus
Minoritenstraße 2-6
40878 Ratingen
21. Dezember 2010
VI. Nachtrag der Seeordnung der Stadt Ratingen für den ErholungsparkVolkardey; hier: Vorlage 210/2010
Sitzung des Bezirksausschusses West und nachfolgende Gremien
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Bürger-Union stellt für die Beratung der o.g. Vorlage folgenden Antrag:
Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine 2. Ergänzung zur Vorlage 29/2010 zu erstellen und dabei die nachfolgenden Ausführungen zu berücksichtigen.
1. Rechtsgrundlage des Fischereipachtvertrages:
Das Landesfischereigesetz ist als öffentliches Recht zwingend bei den Vereinbarungen des Pachtvertrages zu beachten, der ansonsten auf der Grundlage des BGB frei zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden kann. An die zwingenden Vorschriften des Fischereigesetzes ist auch der Pächter gebunden; der Verein kann deshalb nicht “... sensible Zonen...“ von einer Beangelung ausschließen. Der letzte Absatz der Seite 9 der Vorlage 210/2010 ist deshalb als rechtlich unzulässig anzusehen.
2. Für den vorliegenden Fall sind zu interpretieren § 3 Abs. 2 Hegepflicht und – bislang nicht thematisiert – künstlicher Besatz.
Zur Hegepflicht liegt eine gutachtliche Stellungsnahme des Rechtsamtes vor. Diese Stellungnahme beruft sich auf Ausführungen eines städtischen Mitarbeiters vom 15.03.2010 und des Fischereiberaters beim Kreis Mettmann vom 01.07.2010. Weiterhin liegt ein Gesprächsvermerk vom 12.10.2010 vor, nach dem laut Herrn Dr. Mellin von der Oberen Fischereibehörde der Bezirksbehörde wegen der Gesamtfläche des Sees und wegen der Pflicht zur Regulierung des Fischbestandes eine ordnungsgemäße Hege ausschließlich vom Ufer aus nicht ausreichend sei. Weiterhin wird vom Fischereiberater des Kreises darauf hingewiesen, dass im See diverse Fischarten leben, die sich nicht ufernah aufhalten.
Alle diese Aussagen sind wenig substantiiert, zudem stark von Interessen des Fischfangs geprägt. Sie sind deshalb in jetzigen Stand rechtlich nicht nachvollziehbar. Zudem fehlt jeder Hinweis, welche Missstände bei der Hege im vergangenen Jahrzehnt mangels Benutzung von Booten aufgetreten sind und ob die Untersuchungen des Gewässerzustandes rechtswidrig nicht stattgefunden haben.
Der Benutzung von Booten kann deshalb nicht zugestimmt werden.
3. Sollte dennoch der Benutzung von Booten grundsätzlich zugestimmt werden, sind
die Belange des Naturschutzes gegen die Hegepflicht abzuwägen. Auf diese Abwägungspflicht weist das Rechtsamt der Stadt hin und macht im letzten Absatz der gutachterlichen Stellungnahme einen konkreten Vorschlag, dem man sich nur anschließen kann.
3.1. Es wäre damit bei einer Änderung
in die Seeordnung, also nicht nur im Pachtvertrag, die Regelung aufzunehmen, dass das Angeln nur zur Hege und grundsätzlich nur vom Ufer, nach Antrag des Fischereipächters mit Angabe der jeweils durchzuführenden Hegemaßnahme nach schriftlicher Genehmigung der Stadt auch vom Boot aus, zulässig ist.
3.2. Weiterhin sind Zahl der Boote und der Fahrten zu beschränken und zwar auf zwei Boote und Bootsfahrten an 12 Kalendertagen im Jahr. Diese Festlegung ist ebenfalls
in die Seeordnung aufzunehmen.
3.3. Letztlich sind in einer
Anlage zur Seeordnung Schutzzonen zeichnerisch festzulegen, die nicht befahren werden dürfen. Auf diese Anlage ist
in derSeeordnung Bezug zu nehmen.
3.4. Es ist abschließend
in der Seeordnung klarzustellen, dass diese Regelung auch für die Untersuchung des Gewässerstandes gelten, also kein zusätzlicher Bootseinsatz gestattet ist.
In dem Pachtvertrag sind u.a. die Regelung der Seeordnung aufzunehmen, außerdem ausdrücklich die Regelung von § 3 Abs. 2 a, b und c für den künstlichen Besatz. Der Umfang des künstlichen Besatzes ist jährlich schriftlich der Stadt detailliert nachzuweisen. Die genehmigten Bootsfahren sind ebenfalls dokumentarisch von der Pächterin nachzuweisen.
Auf die Revisionsklausel des Verwaltungsvorschlages ist zu verzichten.
Wir beantragen die Korrektur des Beschussvorschlages.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Heinz Brazda Dr. Alfred Dahlmann
stellvertr.Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied Ratsmitglied