
An den
Bürgermeister der Stadt Ratingen
Herrn Klaus-Konrad Pesch
Rathaus
im Haus
13. November 2019
Gemeinsamer Antrag von SPD und Bürger Union:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 405 / Wallhöfe
Beratungsfolge: Bezirksausschuss Mitte, Ausschuss für Stadtentwicklung
und Umwelt, Haupt- und Finanzausschuss, Rat
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
das Projekt Wallhöfe wird von uns nach wie vor grundsätzlich begrüßt und als erheblicher städtebaulicher Mehrwert für unsere Innenstadt angesehen. Allein schon die Entfernung der Hertie-Immobilie hat dazu massiv beigetragen ebenso wie die vorliegenden Planungen ein erhebliches Potenzial für eine städtebauliche Aufwertung bieten. Daher wurden bis dato auch stets einstimmige Beschlüsse im bisherigen Beratungsfortgang erzielt.
Gleichwohl sehen wir durch die im Planungsfortschritt weiter konkretisierten Details
und Entwicklungslinien auch Problemstellungen, die wir in einem möglichst frühzeitigen Stadium der Umsetzung beseitigen wollen.
Dazu gehören auch Fragen nach der Akzeptanz bei den unmittelbaren Anwohnern/innen und das damit verbundene, aus unserer Sicht zu vermeidende Prozessrisiko. Ebenfalls sollte aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der faktischen NichtRealisierbarkeit geplanter Ansiedlungen (Stichwort Elektronikfachmarkt) und der
sich nicht verbessernden Leerstandsproblematik in der Innenstadt der Bedarf an weiteren mittel- bis kleinteiligen Einzelhandelsflächen noch einmal kritisch hinterfragt
werden.
Aus diesen Gründen stellen wir den folgenden Antrag:
1) Die vorliegende Planung ist dahingehend anzupassen, dass beide geplante und gewünschte Einzelhandelsnutzungen (Edeka und Aldi) im Erdgeschoss dargestellt werden. Auf eine Einzelhandelsfläche im Untergeschoss wird verzichtet. Die Einzelhandelsfläche wird um rd. 1.600 m² (Fachmarkt 2 und 3) entsprechend reduziert.
2) Durch das Freimachen des Untergeschosses kann die geplante Tiefgarage in ihrer Ausweitung und Dimensionierung anders platziert werden.
3) Auf eine Gewerbenutzung Apotheke, die zwangsläufig mit einer Schaffung eines Ärztehauses einherginge, wird explizit verzichtet. Stattdessen sollen die Flächen in den Obergeschossen ausschließlich zu Wohnzwecken dienen, wobei auch ein Anteil preisgedämpften Wohnens im weiteren Planungsprozess zu prüfen ist.
4) Die Haustechnik wird von der Bestandsbebauung hin zur Wallstraße verlagert.
5) Auf Gründungsmaßnahmen, die Anwohnerrechte tangieren (und damit ein Prozessrisiko darstellen) ist zu verzichten (wie Anker unter „weißer Wanne“).
Mit freundlichen Grüßen
Christian Wiglow Rainer Vogt
- Fraktionsvorsitzender - - Fraktionsvorsitzender -