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Vorlage 139/2017 Projektentwicklung „Alte Feuerwache“

feuerwache ratingenHerrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

06. Juli 2017

Vorlage 139/2017 Projektentwicklung „Alte Feuerwache“
TOP StuMA ff.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Pesch,

der im Betreff genannte Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung am 21.06.17 in die nächste StuMA-Sitzung verwiesen.

Wir bitten bis dahin um folgende ergänzende Informationen:

1. Beim Kaufpreis wird eine Größe von 4921 m² zugrunde gelegt. In der Vorlage ist von einer Gesamtfläche von ca., 120 x 60 Meter die Rede. Das wären ca. 7.000 m²

Was passiert mit der restlichen Fläche?
Wir bitten die Vorlage um die jetzigen Lagepläne des Gesamtgrundstückes zu
ergänzen.


2. Die Verwaltung plant ein fertig erschlossenes und bebauungsfähiges Grundstück zu übergeben. Das besagt auch das vorliegende Gutachten. Hierfür wurden von der
Verwaltung Kosten berechnet. Hierzu fehlen die Einzelheiten.

Gibt es Altlasten (das Gelände wurde auch vom Bauhof genutzt)?
Wenn die Stadt Ratingen diese Kosten trägt, wieso sollen sie dann noch einmal von ermittelten Kaufpreis abgezogen werden?


3. Welche Fläche wird für den Schlauchturm zugrunde gelegt?

4. Wann kommt der Bebauungsplan?


Ohne einen B-Plan kann unseres Erachtens keine Optionsvereinbarung getroffen
werden.

5. Nach wie vor sind für uns die Begründungen für eine Verlagerung des Seniorentreffs nicht schlüssig. Wir sind der Auffassung, dass eine Sanierung am alten Standort möglich und auch um einiges kostengünstiger realisierbar wäre.

Wir bitten um Erstellung einer Kostenermittlung mit einer Gegenüberstellung
der Kosten eines Neubaus.


Die Verkehrsanbindungsbegründung überzeugt nicht. Eine bessere Anbindung vom
jetzigen Standort, wie die Wegstrecken durch den Sparkassenweg oder die
Pestalozzistr. zum Düsseldorfer Platz, mit allen Verkehrsanbindungen kann es an
der Lintorfer Straße nicht geben. Die Bedenken des Rechtsamtes zur Integration mit
der Baugruppe erzeugen viele Bedenken, die auch für uns nicht gelöst sind.

6. Welche Rechtsfolgen hätte eine Kündigung/Beendigung der Optionsvereinbarung? Bestünde die Gefahr eines Regresses?

7. Was passiert, wenn die Baugruppe weiter veräußert?

8. Nach wie vor halten wir den Umgang mit der anderen Wohngruppe als teilweise willkürlich. Der Ratsbeschluss zur Vorlage 45/2017 sollte nicht dazu führen, dass keinerlei Veränderung in der Bewertungslage entsteht.

9. Wir bitten auch um eine Auflistung sämtlicher Gesellschafter der Baugruppe W.I.R..

Mit freundlichen Grüßen

Alexander von der Groeben             Robert Ellenbeck
Fraktionsvorsitzender                       2. stellvertr. Fraktionsvorsitzender


© www.buerger-union-ratingen.de   Donnerstag, 6. Juli 2017 12:23 Dc

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