
Herrn Bürgermeister
Klaus Konrad Pesch
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
13. März 2017
KiTa Tiefenbroich – Fluglärmschutzzone
Vorlage 252/2016 BezA Tiefenbroich und Folgeausschüsse
Sehr geehrter Herr Pesch,
mit der Vorlage 252/2016 schlagen Sie den Bau einer neuen
Kindergartentagesstätte in Tiefenbroich im Bereich zwischen Marienstraße, Zur
Heide und Sohlstättenstraße vor. Dieses Grundstück liegt in der Tagschutzzone 2
an der Grenze zur Tagschutzzone 1, also mitten in der Fluglärmschutzzone.
Wir halten diese Standortempfehlung angesichts einer möglicherweise notwendigen Klage gegen den Plan der Kapazitätserweiterung am Düsseldorfer Flughafen für äußerst problematisch und kontraproduktiv für die Argumentation im Klageverfahren. Die Stadt Ratingen ist nur klagebefugt, wenn sie nachweisen kann, dass in städtischen Gebäuden wie Schulen und Kindergärten Gesundheitsbeeinträchtigungen (Fluglärm /Ultrafeinstaubbelastung) eintreten bzw. bereits vorhanden sind. Der Bau eines Kindergartens in der Fluglärmschutzzone würde unseres Erachtens die Begründung unnötig erschweren, die sog. „Fraktion Ratingen“ unglaubwürdig machen und deren Argumentation konterkarieren. Auch würde die grundsätzliche Position der Stadt Ratingen in der Fluglärmkommission geschwächt werden. Wir sind der Auffassung, dass dieses Vorhaben mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Kuck, der die Stadt Ratingen in den Flughafenverfahren vertritt, abzustimmen ist.
Wir beantragen daher,
die Einholung einer Stellungnahme des Herrn Rechtsanwalt Dr. Kuck zu der Zulässigkeit und der rechtlichen Einschätzung dieses Projekts.
Wir sind weiter der Auffassung, dass eine Entscheidung über den Bau eines Kindergartens ohne die angekündigte Vorlage über weitere mögliche Standorte in gesamten Stadtgebiet nicht möglich ist und von uns auch nicht erwartet werden kann, so dass wir beantragen,
die Entscheidung über die Beschlussvorlage 255/2016 – Bau KiTa in Tiefenbroich - bis zur Vorlage der Übersicht der möglichen Standorte weiterer KiTas, also des Gesamtkonzepts zurückzustellen.
Im Wochenblatt war am Donnerstag, 09.03.17 zu lesen, dass die Verwaltung auf An-frage mitgeteilt hat, dass die Vorlage 255/2016 inhaltlich falsch ist, da entgegen der dortigen Ausführungen zwei Standorte außerhalbe der Schutzzonen liegen. Hier soll es sich um das Grundstück Am Roten Kreuz, nördlich der Autowaschanlage und das Grundstück an der Kaiserwerther Straße/Feldblick handeln.
Die Verwaltung wird um Mitteilung gebeten, ob dies zutreffend und ggf. eine Korrektur der Vorlage daher geplant ist.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende