
Herrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen
28. Mai 2014
Wahlwerbung im Ratinger Stadtgebiet / Nach der Wahl ist vor der Wahl
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,
von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern sind wir auf die Plakatierungsflut/wut im Ratinger Stadtgebiet vor dem Wahltermin am 25. Mai 2014 angesprochen worden. Ins-besondere die bereits drei Monate vor der Wahl zur Karnevalszeit Ende Februar gestar-tete und ständig erweiterte Plakatierung des Bürgermeisterkandidaten der CDU, SPD, FDP und dem Bündnis90/Grünen mit geschätzten 3000 A 1 Plakaten und Großplakaten, u.a. auch auf gemieteten gewerblichen Flächen (Bushaltestellen etc.), stieß bei der Bevölkerung massiv auf Unverständnis. Nicht nur angesichts des starken Widerstandes aus der Bevölkerung, sondern auch aus eigener Überzeugung sollte eine derartige Plakatierungswut bei der nächsten Wahl unter allen Umständen verhindert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern kann nicht erneut zugemutet werden, von einer beispielslosen Plakatflut überschwemmt zu sein.
Daher beantragen wir bereits jetzt eine Arbeitsgruppe aller Fraktionen mit den zuständigen Verwaltungsstellen zu gründen, die sich mit der Erstellung eines Regelpapieres zur Plakatierung und das Anbringen oder Aufstellen sonstiger Werbung anlässlich politischer Wahlen im Ratinger Stadtgebiet befasst, mit dem Ziel in einer Satzung Regeln zu formulieren, die dazu führen, dass bei den kommenden Wahlen das Ratinger Stadtgebiet weitestgehend von einer Werbungsflut verschont bleibt.
Wir meinen im Übrigen immer noch, dass es nicht notwendig war, alle zurzeit noch vorhandenen 35 Plakatwände vor der Kommunalwahl wieder aufzubauen, sondern dass es durchaus Sinn gemacht hätte, auf die ein oder andere Plakatwand zu verzichten, denn an manchem Standort hat die Plakatwand schlichtweg keine Werbewirkung.
Rechtszeitig vor dem nächsten Wahltermin sollte mithin ein Einvernehmen der Fraktionen darüber erzielt werden, wo und ob überhaupt noch städtische Plakatwände aufgestellt werden oder aber auch wo und ob durch die Parteien oder Wählergemeinschaften überhaupt Plakatwände aufgestellt werden dürfen. Vielleicht ist es im Rahmen einer Verständigung auch möglich, einen Konsens zur Vermeidung einer wilden Plakatierung an Bäumen, Laternen, Verkehrsschildern und Zäunen zu finden.
Hier könnten wir uns durchaus an anderen Städten in der Umgebung orientieren, in denen die Plakatierung erst vier Wochen vor dem Wahltermin erlaubt ist und auch an den Städten, in denen die Anzahl der Plakate die aufgehängt werden dürfen begrenzt ist. Die Plakatierungen in den Wahljahren 2013 und insbesondere 2014 waren nun wirklich ein abschreckendes Beispiel.
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Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Groeben Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1. stellvertr. Fraktionsvorsitzende