
Herrn
Klaus Konrad Pesch
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
24.10.2023
TOP Rat am 21.11.23
Wildes Plakatieren auf öffentlichen Flächen und an PrivatgrundstückenSehr geehrter Herr Pesch,
wie aus den beiliegenden Fotos ersichtlich, ist es in Ratingen zu unserem Unverständnis durchaus üblich, dass sowohl an öffentlichen Flächen als auch an diversen direkt an öffentliche Flächen angrenzenden privaten Flächen eine Vielzahl von Werbeplakaten angebracht werden. Zusätzlich ist zu beobachten, dass eine Vielzahl dieser Plakate, die Veranstaltungen bewerben, nach diesen Terminen nicht abgehängt werden und monatelang an Zäunen und Hauswänden verrotten. Dies führt unseres Erachtens zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes.
Nach § 6 Nr. 2 der Ortsrechtssatzung der Stadt Ratingen (ORS 300) ist es untersagt, auf Verkehrsflächen und in Anlagen ohne Einverständnis des jeweiligen Eigentümers Werbeträger gleich welcher Art anzubringen. Andere Kommunen haben darüber hinaus in Satzungen festgelegt, dass auch das Anbringen von Werbeplakaten an Privatgrundstücken, die an öffentliche Flächen angrenzen, generell untersagt ist und Zuwiderhandlungen mit beträchtlichen Bußgeldern belegt werden.
Wir bitten den TOP
Wildes Plakatieren auf öffentlichen Flächen und an Privatgrundstücken
auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. Wir bitten dort um Beant-wortung der nachstehenden Fragen: -Ist der Verwaltung bekannt, dass in erheblichem Maße auch an städtischen Zaunanlagen plakatiert wird und diese Plakate für lange Zeiträume hängen bleiben? Wie gedenkt die Verwaltung, dieser Verschandelung des Stadtbildes entgegenzuwirken, wenn private Eigentümer das flächendeckende Plakatieren an ihren Grundstücken tolerieren?
-Sind die momentan an städtischen Flächen angebrachten Banner und Plakate von der Verwaltung genehmigt und wie hoch sind die vereinnahmten Gebühren?
-Wer ist innerhalb der Verwaltung für die Entfernung der unerlaubt aufgehängten Plakate zuständig und weshalb hängen an städtischen Zaunanlagen immer noch Plakate aus dem Jahr 2022?
-Hat die Verwaltung bereits darüber nachgedacht, dem Rat eine Verschärfung der Ortsrechtssatzung vorzuschlagen mit dem Ziel, im Sinne der Stadtbildpflege zumindest an besonders neuralgischen Punkten wie dem historischen Altstadtbereich das Plakatieren zu gewerblichen Werbezwecken generell zu verbieten?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Vogt Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender 1.stellv. Fraktionsvorsitzende