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Wildtierhaltung im Zirkus

petaHerrn Bürgermeister
Harald Birkenkamp
Eutelis-Platz 3
40878 Ratingen

09. Februar 2014

Wildtierhaltung im Zirkus

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Birkenkamp,

wir beantragen,

zu beschließen, dass die Stadt Ratingen künftig städtische Grundstücke nicht (mehr) an Zirkusse vergibt, sofern diese Wildtiere (insbes. Elefanten, Löwen und Bären) mit sich führen.

Begründung:
Namhafte internationale Experten sich darin einig sind, dass ein reisendes Unternehmen nicht in der Lage ist, für eine artgerechte Tierhaltung zu sorgen. Wildlebende Tiere in Zirkussen artgerecht zu halten, ist schon aufgrund der Mobilität der Betriebe mit engen Käfigen und extremen Fahrt-, Auf- und Abbauzeiten kaum möglich. Die daraus resultierenden Leiden der Tiere, Erkrankungen und Verhaltensstörungen, gilt es zu verhindern.  Fachkundige Vereinigungen, wie die Bundestierärztekammer und die Tierärztliche Ver­einigung für Tierschutz, haben festgestellt, dass die  Wildtiereunter ständig
wechselnden Stand­ortbedingungen nicht in Einklang mit § 2 TierschG gehalten und gepflegt werden kön­nen.

Im Jahr 2010 sprach sich die Bundestierärztekammer für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus aus und im November 2011 stimmte der Bundesrat nahezu einstimmig in einer Entschließung für ein solches Verbot. Drei repräsentativen Umfragen von 2010 und 2011 zufolge finden rund zwei Drittel der Deutschen Wildtiere im Zirkus nicht mehr zeit­gemäß.

Wir möchten nicht den  Kindern oder auch Erwachsenen den Spaß am Zirkus nehmen, aber Zirkus kann auch ohne Elefanten, Affen oder Raubkatzen ein Erlebnis sein. Dies beweisen immer mehr Zirkusse. Im Übrigen kann  man sich an den Tieren in den umliegende Zoos erfreuen 

Mit unserem Antrag folgen wir einer Vielzahl von in anderen Kommunen bereits gefassten Beschlüssen (Bonn, Baden-Baden, Heidelberg, Köln, München, Potsdam, Stuttgart u.a.).

In Anlehnung an die Empfehlung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 14.10.2013 sollen von dem Ausschluss solche Tierarten umfasst sein, von dem der Bundesrat festgestellt hat, dass sie unter den Bedingungen eines Wanderzirkusses schwerwiegenden Belastungen ausgesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander von der Gro­eben                       Angela Diehl
Fraktionsvorsitzender                                 1.stellvertr. Fraktionsvorsitzende

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© www.buerger-union-ratingen.de   Sonntag, 9. Februar 2014 19:45 Dc
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